Mehrere Gastronomieverbände im Kanton Zürich haben in diesen Tagen zusammen mit dem kantonalen Labor eine neue Offensive gestartet, die den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen eindämmen soll. Gleichzeitig informierten die Stellen für Suchtprävention über ihre Jahreskampagne, die sich gegen den Alkoholkonsum von Jugendlichen richtet. „Kein Alkohol unter 16, kein Schnaps unter 18“ lautet das Motto der Initiative des kantonalen Labors, das zusammen mit dem Cafetier-Verband Zürich, Gastro Zürich und Gastro Zürich City sowie den Zürcher Hoteliers an einem Strick zieht. Die Verbände rufen ihre Mitglieder in diesen Tagen mit einem Brief auf, das Alkoholabgabeverbot für Jugendliche konsequent durchzusetzen. Sie erinnern daran, dass im Lokal ein Schild anzubringen ist, das auf das Verbot hinweist. Zudem heisst es im Brief, die Mitarbeiter der Betriebe seien verpflichtet, von Personen, die nicht sicher als über 16 oder 18 Jahre alt eingeschätzt werden können, einen Ausweis zu verlangen. Von den Betriebsleitern wird erwartet, dass sie ihr Personal regelmässig über die Ausweispflicht instruieren. Im Unterlassungsfall drohen Sanktionen, wie Kantonschemiker Rolf Etter einen Bericht der Pendlerzeitung „20 Minuten“ bestätigte: Kontrolliert werde beispielsweise, ob die Anweisungen ans Personal in einem Handbuch festgeschrieben seien und regelmässige Schulungen dokumentiert würden. Sanktionen könnten in Form von Beanstandungen bis hin zu Strafanzeigen in schweren Fällen erfolgen. Der Kampf gegen den Konsum von Suchtmitteln durch Jugendliche steht dieses Jahr auch bei den Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich im Mittelpunkt. Bereits im Frühling erhielten alle Gastronomiebetriebe und Lebensmittelgeschäfte im Kanton eine Broschüre mit gesetzlichen Grundlagen und Verhaltenstipps. Allen Eltern von Jugendlichen zwischen 11 und 17 Jahren wurde eine Broschüre mit dem Titel „Wenn Jugendliche rauchen, kiffen oder trinken“ zugestellt; das Büchlein wurde in Deutsch herausgegeben und in sieben Fremdsprachen übersetzt. In diesen Tagen erhielten nun Behördenmitglieder aller Gemeinden einen Leitfaden, der sie fürs Thema sensibilisieren soll. Laut der Projektkoordinatorin Laura Jucker sind die Gemeindevertreter aufgefordert, mit den regionalen Suchtpräventionsstellen zusammenzusitzen und das Problem zu erörtern. Die Aufgabe der Suchtpräventionsstellen sei es, Impulse zu geben und die Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung einer Suchtpräventionspolitik zu unterstützen. Internet: www.suchtpraevention-zh.ch . Quelle: Livenet/ ekkAusweispflicht im Restaurant
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Datum: 10.10.2003