Die Untersuchung soll als Grundlage dienen für den Entscheid, ob fünf Richtungen der Komplementärmedizin (Homöopathie, Neuraltherapie, anthroposophische Medizin, traditionelle chinesische Medizin TCM und Pflanzenheilkunde, auch Phytotherapie genannt) im Grundleistungskatalog der Krankenversicherung verbleiben. Bundesrat Couchepin will im Sommer entscheiden; vorher will das BAG die Ergebnisse nicht veröffentlicht haben. Die Komplementärmediziner behaupten, die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Methoden werde durch die Untersuchungen belegt. Seit Wochen wogt der Streit um die Frage, wie die Wirksamkeit überhaupt gemessen werden kann. Quelle: swissinfo, NZZ
Datum: 23.04.2005