In Belgien ist seit Herbst 2002 aktive Sterbehilfe gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben "freiwillig, überlegt und wiederholt" geäussert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht; es darf keine Hoffnung auf Linderung bestehen.
Datum: 12.09.2005
Quelle: Kipa