Irak: Illusionen über Demokratie. Khalil Samir hat den Irak-Auftritt der Amerikaner "im Namen der Demokratie" skeptisch beurteilt. Bisher hätten die Medien zwar von mehr Freizügigkeit in dem besiegten Land berichtet, aber das gelte auch für eine Freizügigkeit, die für die arabische Welt fremd oder gar anstössig sei, betonte Jesuitenpater Samir. Als Beispiel nannte er Kinofilme mit erotischen Szenen, die jeder religiös eingestellte Muslime als Verstoss gegen Moral und Sitte empfinde. Gleichzeitig plädierte Samir für einen schnellen Abzug der westlichen Truppen aus dem Irak und für die Selbstbestimmung der Araber in der Region. Es habe keinen Sinn, den arabischen Völkern die Demokratie mit Gewalt beibringen zu wollen. In islamisch geprägten Staaten werde ein stark westlich orientiertes System kaum Erfolg haben, meinte der Jesuit. Für Muslime sei es etwa unvorstellbar, dass es einen religiös neutralen Staat geben solle. Religion gehöre zu ihrer Kultur, daher könne man nicht einfach westliche Vorstellungen über Staat, Gesellschaft und Religionsfreiheit einführen. Die mehrheitlich muslimischen Länder müssten langsam und mit Augenmass eine Form von Demokratie finden, die es bisher kaum gebe. Schweiz: "Justitia et Pax" unterstützt Behinderten-Initiative. Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax, Stabsorgan der Schweizer Bischofskonferenz, unterstützt die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte", über die in der Schweiz am 18. Mai abgestimmt wird. Die Unterstützung der Behinderten-Initiative sei "nach eingehender Beratung" beschlossen worden. Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax bearbeitet sozial- und wirtschafts-ethische Themen und berät diesbezüglich die Schweizer Bischofskonferenz. Schweiz: Bundesgericht bestätigt Strafe für Bestatter. Ein skrupelloser Bestattungsunternehmer aus Sitten muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Er hatte beim Sargverkauf betrogen und bei zwei Leichen die Herzschrittmacher entfernen lassen. Der Bestattungsunternehmer hatte Angehörigen zwischen 1990 und 1997 in über 300 Fällen Prunksärge verkauft, die Verstorbenen nach der Zeremonie aber in billigere Särge umplatziert. Bei zwei Leichen liess er von einem Angestellten die Herzschrittmacher wegen Explosionsgefahr bei der Einäscherung entfernen. Das Walliser Kantonsgericht verurteilte ihn dafür im November 2002 wegen Betrugs und Störung des Totenfriedens zu drei Jahren Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Bestattungsunternehmers nun abgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass er für die Entnahme der Herzschrittmacher einen Arzt hätte beiziehen müssen. Indem er den Eingriff von einem Angestellten habe durchführen lassen, habe er es an jeglichem Respekt vor den Toten mangeln lassen. Luzern: Scientology-Privatschule schliesst. Die private Primarschule der Scientologin Sandra Planzer in Littau, Kanton Luzern, steht vor dem Aus. Das Bundesgericht hat eine der Beschwerden gegen den Bewilligungsentzug durch den Kanton Luzern abgewiesen und ist auf eine weitere nicht eingetreten. Die "Freie Primarschule Sandra Planzer" in Littau ist 1998 vom Kanton Luzern zugelassen worden. Ein Jahr später entzog die Luzerner Regierung Sandra Planzer wegen ihrer Mitgliedschaft bei Scientology die Bewilligung zur Führung einer Privatschule, weil sie nicht über die notwendige Vertrauenswürdigkeit verfüge. Dieser Entscheid wurde vom Luzerner Verwaltungsgericht im vergangenen November bestätigt. Eine der beiden dagegen erhobenen staatsrechtlichen Beschwerden hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Die Schule hatte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, unfaires Verhalten und die Verletzung von Menschenrechten geltend gemacht. Tag der Pressefreiheit : Seit 1. Januar 18 Tote, 130 Gefangene. Am vergangenen Samstag war der offizielle Tag der Pressefreiheit. Reporter ohne Grenzen riefen zu diesem Anlass jedermann dazu auf, einen Banner online zu stellen, um so für das Grundrecht auf Informationsfreiheit und Freiheit der Meinungsäusserung im Internet einzutreten. Im laufenden Jahr sind bereits mindestens 17 Journalisten und ein Assistent getötet sowie 130 Medienmitarbeiter eingesperrt worden. Von 49 Personen ist bekannt, dass sie wegen kritischer Äusserungen im Internet ins Gefängnis geworfen wurden. Nicht weniger als 120 Medien sind zensiert oder ganz verboten worden. Doch auch Deutschland http://www.rsf.org/article.php3?id_article=1818 , die Schweiz http://www.rsf.org/article.php3?id_article=1793 und Österreich haben in den Augen der internationalen Organisation nicht ganz blütenweisse Westen. Für Österreich wird im Jahresbericht 2002 http://www.rsf.org/article.php3?id_article=1786 beispielsweise kritisch festgehalten, dass "das langsame Tempo der Abschaffung des staatlichen Monopols im Radio- und Fernsehbereich sowie die ungewöhnlichen Eigentums-Konzentrationen im Printmediensektor Hindernisse für eine volle Meinungsäusserungsfreiheit darstellen". Auch die Regierungspläne für strikte Reglementierung investigativen Journalismus erregen internationalen Unmut. Experten streiten über Marketingmethoden für Kirchen. Der Umgang der Kirchen mit der Event-Kultur und modernen Marketingmethoden wird weiter kontrovers debattiert. Trotz Mitgliederschwund sollten sich die Kirchen nicht dem Zeitgeist unterwerfen, hiess es auf der Jahrestagung der evangelischen Arbeitsgemeinschaft Öffentlichkeitsarbeit in Berlin. Nach Ansicht des Publizisten und Theologen Christian Nürnberger sollte es die Kirche riskieren, vorübergehend nicht mehr wahrgenommen zu werden. Es sei absehbar, dass sich modische Marketingmethoden abnutzten, so der Mainzer Journalist und Sachbuchautor. Die Kirche bleibe nur dann als kritische Kraft in der Gesellschaft interessant, wenn sie sich solchen Methoden verweigere. Nach Ansicht des Unternehmensberaters Klaus-Martin Strunk (Hamm) sollte die Kirche hingegen verstärkt mit modernen Marketingmethoden neue Mitglieder werben. Auf dem "Markt der Sinnanbieter" müsse die Kirche mit Events auf die Menschen zugehen. Dazu zählten zum Beispiel Gottesdienste in Autohäusern und Einkaufszentren oder Flughafen-Segnungen zum Ferienbeginn. Für den Theologen Marco Frenschkowi (Hofheim am Taunus) gehören Events zur neutestamentlichen Tradition. So sei bei dem "Event" der Speisung der 5.000 die Leiblichkeit Gottes sichtbar geworden. In der Bibel gebe es weitere Beispiele für einprägsame Ereignisse. Der Theologe plädierte daher für "laute, spektakuläre und irritierende" Veranstaltungen, mit denen die Kirche die Langeweile des Alltags durchbrechen könne. Ein Diakon auf Abwegen: Sozialgericht muss sich mit Kirchenrecht befassen. Mit einem kuriosen Fall, bei dem es um den Ehebruch eines katholischen Diakons und dessen Arbeitslosenrecht geht, hat sich demnächst das Sozialgericht zu befassen. Kläger in diesem Verfahren ist der verheiratete Kirchenmann, der von 1974 bis zum Jahre 2001 im Dienste einer nordbayerischen Diözese stand und während dessen ein „konkubinarisches Verhältnis“ zu einer ebenfalls verheirateten Frau unterhielt. Nach Bekanntwerden der Affäre wurde der Diakon vom Bischof der Diözese vom Dienst suspendiert. Das Dienstverhältnis wurde sodann in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst. Das Arbeitsamt, Beklagte in diesem Verfahren, setzte damals eine Sperrzeit von zwölf Wochen fest, bevor es dem Kläger Arbeitslosengeld zahlen wollte. Begründung: Der verheiratete Familienvater habe durch den Ehebruch in seiner Eigenschaft als Diakon nachhaltig gegen die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche verstossen. Er habe damit also die Auflösung des Dienstverhältnisses selbst zu verantworten. Die achte Kammer des Sozialgerichts hat nun darüber zu entscheiden inwieweit das Arbeitslosenrecht neben dem Kirchenrecht Anwendung findet. Hat ein schuldhaftes und vertragswidriges Verhalten im Sinne des Kirchenrechts auch für das Arbeitslosenrecht eine unmittelbare rechtliche Wirkung? Britische Moslems führten den Selbstmordanschlag aus. Der Terrorist des Anschlags,der im Pub „Mike´s Place“ in Tel Aviv stattfand, war ein Moslem britischer Herkunft. Dabei wurden drei Israelis getötet: zwei Männer, beide Musiker, und eine junge Neueinwanderin aus Frankreich, die als Kellnerin in dem Pub arbeitete. Der Wachposten Avi Tabib wurde schwer verletzt, als er dem Selbstmordterroristen keinen Einlass gewährte. In Begeleitung des Terroristen befand sich ein zweiter britischer Moslem, Omar Sharif, dessen Sprengstoffgürtel jedoch nicht zündete. Er floh und liess seinen Mantel zurück, wodurch seine Identitätfestgestellt werden konnte. Nach ihm wird noch gesucht. Beide Männer waren vom Gazastreifen aus nach Tel Aviv gelangt. Hamas sowie die Al-Aksa-Märtyrerbrigade übernahmen die Verantwortung für das Attentat. Ein Sprecher der Al-Aksa-Terroristen erklärte, dass dieser Terroranschlag eine Botschaft an den neuen palästinensischen Ministerpräsidenten Mahmud Abbas sei. Keine Friedensinitiative könne ihren Terror stoppen. Im Iran ist ein Moslem zwölfmal so viel wert wie ein Christ. Im Iran ist das Leben eines Moslems zwölfmal so viel wert wie das eines Christen. Dabei geht es um den sogenannten Blutzoll, den die Angehörigen eines Ermordeten vom Mörder fordern können anstatt dessen Hinrichtung. Gemäss dem im Iran gültigen islamischen Religionsgesetz, der Scharia, müssen für einen moslemischen Mann 100 Kamele oder 200 Rinder oder 1.000 Schafe bezahlt werden oder der Gegenwert in Geld. Für eine moslemische Frau ist der Preis halb so hoch. Für “Ungläubige” ist er ebenfalls geringer. Wie das britische Hilfswerk Barnabas Fund (Pewsey bei London) berichtet, war im Iran bislang ein männlicher Nicht-Moslem ein Zwölftel eines Moslems wert. Einen Präzedenzfall schuf im vergangenen Jahr ein Gericht, das der Familie eines ermordeten Christen den gleichen Blutzoll wie für einen Moslem zusprach. Im Januar hatte das iranische Reformparlament einen Gesetzentwurf eingereicht, der für Juden, Christen und Zoroaster (Anhänger des altiranischen Propheten Zarathustra) den gleichen Betrag vorsieht wie für Moslems. Diese drei religiösen Minderheiten sind im Iran offiziell anerkannt. Der Gesetzesvorschlag wurde jedoch vom konservativen Iranischen Sicherheitsrat abgelehnt. Der mit moslemischen Geistlichen besetzte Rat muss laut Verfassung jedem Gesetzentwurf zustimmen. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei Staatsoberhaupt und Religionsführer Ajatollah Sayed Ali Khamenei. Chinesischer Besuch beim Kirchenbund. Delegationen der Drei-Selbst-Bewegung der Protestantischen Kirchen Chinas (TSPM) und des chinesischen Christenrates sind vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK im Berner Münster offiziell empfangen worden. Nach einem Treffen mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf folgten sie einer Einladung des SEK. Damit fand zum ersten Mal auf nationaler Ebene ein Treffen der protestantischen Kirchen Chinas und der Schweiz statt. Auf dem Programm standen unter anderem Gespräche mit dem SEK über einen Ausbau der chinesisch-schweizerischen Kooperation im Bereich der praktischen Kirchenarbeit sowie in der theologischen Ausbildung.
Datum: 05.05.2003
Autor: Bruno Graber
Quelle: Livenet.ch