Die "Körperwelten" sind moralisch verwerflich und ein Fall für die Justiz
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte fordert deshalb die Frankfurter Staatsanwaltschaft auf, die Schliessung der Ausstellung zu prüfen", erklärte Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation nennt die Ausstellung des "weltweit operierenden Leichenhändlers" von Hagens moralisch verwerflich und rechtlich bedenklich. Hafen: "Die kommerzielle Verwertung menschlicher Überreste bedeutet eine krasse Missachtung des allgemeinen Pietätsempfindens und der Würde der Verstorbenen. Sich die Rechte für die kommerzielle Zurschaustellung der Leiche eines noch Lebenden zu erkaufen, ist zutiefst unmoralisch. Diesem Skandal muss ein Ende gemacht werden, er ist ein Fall für die Justiz." Die neuen Meldungen über die Geschäftspraktiken von Hagens untermauern, dass der Menschenpräparator die Menschenwürde systematisch verletzt. Hafen erklärte weiter: "Gunther von Hagens scheint darauf versessen, zum Beispiel 'Riesen' zu präparieren und nutzt menschliche Individualität um sie gewinnbringend zur Schau zu stellen. Die Menschenwürde und die Menschenrechte bleiben dabei auf der Strecke." Von Hagens Äusserung in der SWR-Fernsehsendung "nachgefragt", nach der die Zurschaustellung präparierter Verstorbener eine "vierte Bestattungsform" darstelle, zeigt, wohin nach seinem Willen der Weg zur kommerziellen Nutzung von Leichen führen soll. Nur die Schliessung der Ausstellung und der Stopp weiterer Aktivitäten in Verbindung mit präparierten menschlichen Körpern und kommerziellen Aktivitäten kann verhindern, dass Recht und Moral weiter ausgehöhlt werden. Gemäss Paragraf 168 des Strafgesetzbuches stellt die Ausstellung eine permanente "Störung der Totenruhe" in Form beschimpfenden Unfugs dar, so die IGFM. Die Dozenten des Religionspädagogischen Studienzentrums der Evangelischen Kirche Hessen Nassau (EKHN) haben davon abgeraten, die Ausstellung "Körperwelten" mit Kindern und Jugendlichen zu besuchen. Selbst bei einer intensiven pädagogischen Vor- und Nachbereitung könnten die Eindrücke so stark sein, dass die Kinder nur mit psychologischer Hilfe darüber hinweg kämen. Die Ausstellung Körperwelten zeigt die Körper oder Körperteile Verstorbener, die durch ein speziellen Verfahren ("Plastination") konserviert wurden. Noch bis Mitte April macht die Wanderausstellung in Frankfurt am Main Station. Seit der Eröffnung im Jahr 1996 haben weltweit mehr als 13 Millionen Menschen die Ausstellung besucht. Nach Angaben der Veranstalter stammen die gezeigten "Präparate" von Menschen, die zu Lebzeiten darüber verfügt haben, dass ihr Körper nach dem Ableben zur Ausbildung von Ärzten und der Aufklärung von Laien zur Verfügung stehen soll. Im den vergangenen Wochen entflammte in den Medien erneut eine Diskussion über die Ausstellung. Diesmal geht es vor allem um die Frage, woher von der Direktor der Ausstellung, Gunther von Hagens, die verwendeten Leichen bezieht. Der "Spiegel" hatte Vorwürfe gegen von Hagens erhoben und behauptet, Beweismaterial dafür zu haben, dass in dem Präparations-Institut in China auch Hinrichtungsopfer zur "Plastination" verwendet wurden. Konkreter Anlass war der Fund von sieben "Ganzkörperpräparaten", die Kopfverletzungen aufwiesen. Derzeit prüft die Heidelberger Staatsanwaltschaft den Fall. Sollten die Vorwürfe stimmen, droht von Hagens ein strafrechtliches Verfahren. Neben der strafrechtlichen Relevanz stehen an erster Stelle aber die ethischen Aspekte. So sieht das Religionspädagogische Studienzentrum (RPZ) in der präsentierten Schau, in der menschliche Körper und Körperteile reisserisch zurechtgemacht und aus kommerziellen Gründen ausgestellt werden, einen "Widerspruch zur christlichen Ethik". Die Herkunft der Leichen lasse auf einen verantwortungslosen Umgang mit Tod und Sterben und eine damit einhergehende Verletzung der menschlichen Würde schliessen. Das RPZ ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche und dient unter anderem zur religionspädagogischen Weiterbildung von Lehrern und Pfarrern. Quellen: IGFM/KepFür Kinder und Jugendliche nicht geeignet
Datum: 18.02.2004