Atheisten: Warum sollen kirchliche Feiertage für alle Bürger gelten?

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Augsburg. Für eine Änderung des Feiertagsgesetzes plädiert der atheistische “Bund für Geistesfreiheit” in Augsburg. Er fordert den bayerischen Landtag durch einen Antrag im Petitionsausschuss dazu auf, die Regelung der arbeitsfreien kirchlichen Feiertage “der Lebenswirklichkeit anzupassen”. Sie sei dadurch gekennzeichnet, dass die Gläubigen inzwischen in der Minderheit seien. Bestimmte religiöse Feiertage sollten deshalb zu staatlich geschützten Feiertagen erklärt werden, wie das bereits beim Buss- und Bettag in allen Bundesländern ausser Sachsen der Fall ist: Christen haben an diesem Tag einen Rechtsanspruch auf Urlaub, für alle anderen handelt es sich um einen gewöhnlichen Werktag.

Nach Vorstellung des Bundes für Geistesfreiheit sollte man mit anderen christlichen Feiertagen ähnlich verfahren – den zweiten Feiertagen an Weihnachten, Ostern und Pfingsten sowie Epiphanias, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen. Entsprechendes sollte auch für die Festtage von Juden und Moslems gelten. Die Zahl der Urlaubstage solle entsprechend erhöht werden, damit “die Minderheit der Gläubigen” keine Nachteile habe.

Der Bund für Geistesfreiheit beruft sich auf die stark rückläufigen Zahlen der Gottesdienstbesucher. In Bayern gingen durchschnittlich nur noch zwölf Prozent der katholischen und sechs Prozent der evangelischen Kirchenmitglieder zur Kirche. An manchen Feiertagen seien die Besucherzahlen teilweise noch niedriger. Deshalb fordert die Atheistenorganisation, die Interessen derjenigen zu fördern, denen religiöse Tage nichts bedeuten. Das veränderte Freizeitverhalten und die veränderte religiöse Praxis müssten sich in der Gesetzgebung niederschlagen. Auch in der Nachkriegszeit seien bestimmte Feiertage abgeschafft worden, beispielsweise Mariä Lichtmess und der Peter- und Paul-Tag. Der 1848 in Nürnberg gegründete Bund für Geistesfreiheit lehnt “den Glauben an persönliche und personifizierte Gottheiten als irrational und unterwürfig ab”.

Datum: 24.08.2002
Quelle: idea Deutschland

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