Mehr Gerechtigkeit bei Blasphemie – doch Mädchenraub ufert aus
Mit dieser hat der einstige Star beim Cricket-Schlagball, den die englischen Kolonialherren auch am Indus populär gemacht hatten, schon seit 1996 die abwechselnde Herrschaft von Muslim-Liga, Volkspartei und Militärregierungen zu brechen versucht. Sie alle hatten gemeinsam, dass die pakistanischen Christen – immerhin drei unter 200 Millionen meist muslimischen Einwohnern – ihre Stiefkinder und Sündenböcke waren: Durch strikte Anwendung des Islam-Rechtes Scharia und Wegschauen der Polizei, wenn Muslim-Fanatiker unter Berufung auf diese Vorschriften blutige Selbstjustiz an Christen oder Hindus übten.
Zur Abänderung oder wenigstens Abschwächung diskriminierender Gesetze hat die Regierung Khan inzwischen die Initiative ergriffen. Diese betrifft Pakistans berüchtigte Blasphemie-Gesetzgebung. Ursprünglich waren es die Briten, von denen in ihrem multireligiösen «Kaiserreich Indien» der Frieden zwischen Hindus, Muslimen, Buddhisten, der Sikh-Religion und eben auch Christen durch Verbot und Bestrafung gegenseitiger Verleumdungen und Beschimpfungen gesichert werden sollte.
Imran Khan als Retter von Asia Bibi
Die «Islamische Republik Pakistan» hat das nach der Unabhängigkeit einseitig zugunsten des eigenen Glaubens geändert. Seitdem wurden eine Unzahl von Christen als Lästerer Mohammeds oder von dessen Koran verhaftet, abgeurteilt, sogar zur Hinrichtung bestimmt. Bekanntester Fall war Asia Bibi, die acht lange, angstvolle Jahre in der Todeszelle sass. Kein Berufungsrichter wagte es, das Urteil aufzuheben, nachdem zwei Politiker, die für Bibi eintraten, ermordet wurden. Erst Imran Khan ermöglichte gleich im Herbst 2018 Bibis Freispruch und setzte in diesem Jahr gegen massive Muslimproteste ihre Abreise ins sichere Ausland durch.
Falsche Blasphemie-Vorwürfe werden endlich geahndet
Um in Zukunft ähnliche falsche Beschuldigungen und Fehlurteile zu verhindern, hat nun die Partei von Imran Khan im Parlament einen Zusatz zu den berüchtigten Blasphemieparagraphen 295 B und C eingebracht, der falsche Verleumdungen von Christinnen und Christen als Islam-Lästerer unter lange Gefängnisstrafen stellen wird. Bisher konnte jedermann auch Hindus und Andersgläubigen grundlos Blasphemie vorwerfen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Für eine völlige Abschaffung der islamischen Lästerungsjustiz hält Imran Khan die Zeit noch nicht gekommen. Allerdings wäre das ganz im Sinn von Staatsgründer Ali Jinnah, der Pakistan 1947 als Heimat für die Hauptmasse der Muslime am indischen Subkontinent, doch nicht mit dem Selbstverständnis eines «Islamischen Staates» gegründet hatte. Doch verstarb er schon ein Jahr später und radikale islamische Kräfte bekamen die Oberhand.
Raub von Christinnen geht unbestraft weiter
Der andere Missstand, bei dem die neue pakistanische Führung eingreifen müsste, ist die illegale, aber polizeilich geduldete gewaltsame Entführung christlicher Mädchen. Dafür schreiben islamische Geistliche sogar im voraus «Blanko-Heiratsurkunden». Dieses von Muslimmännern schon immer geübte Vorgehen nimmt sogar in letzter Zeit weiter überhand. Wie aus Kreisen der in Pakistan besonders aktiven Methodisten verlautet, haben unter diesem Frauenraub neben den Christen vor allem buddhistische Familen zu leiden. Von den Entführern werden 14- bis 15-jährige Zwangsbräute bevorzugt. Allein in Pakistans Kernland, dem Punjab (Fünf-Ströme-Land), wurden 2019 schon bis zu 700 Halbwüchsige verschleppt, die nach islamischem Recht schon ab neun Jahren heiratsfähig sind.
Begierde das Motiv – Zwangsislamisierung die Folge
Meist handelt es sich bei den Entführern um bereits verheiratete Männer, die sich aber – wie von der Scharia erlaubt – jüngere Nebenfrauen «zulegen» wollen. Nach Einschätzung von betroffenen Gemeindeleitern ist sexuelle Begierde das Hauptmotiv. Eine Muslimin zu rauben, wäre aber gefährlich, daher hält man sich an das andersgläubige Freiwild. Allerdings ist Zwangskonversion zum Islam eine Folge der mit Gewalt vollzogenen Ehe. Nach dem in Pakistan geltenden Recht haben die Angehörigen dann keine Chance, ihre – wenn auch minderjährige – Tochter zurückzufordern: Als Muslimin ist sie Besitzsstück ihres Mannes geworden...
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Datum: 17.10.2019
Autor: Heinz Gstrein
Quelle: Livenet