Anwälte für Tiere?
Die «Tieranwalts-Initiative» will der Tierquälerei und schlechten Tierhaltung in der Schweiz ein Ende bereiten. Gemäss Meldung vom Schweizer Radio DRS hat bisher einzig der Kanton Zürich einen Tieranwalt eingeschaltet. Andere Kantone wie etwa Bern oder St. Gallen hätten andere Modelle entwickelt, um den Tierschutz zu stärken.
Stimme für misshandelte Tiere
Der Bund soll mit Artikel 80, Absatz 4 in der Bundesverfassung für den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen verantwortlich gemacht werden. Absatz 5 besagt, dass misshandelte Tiere bei Strafverfahren gegen Tierquälerei oder andere Tierschutz-Verstösse durch einen Tierschutzanwalt eine Stimme erhalten. Erlaubt sei, dass mehrere Kantone einen gemeinsamen Tierschutzanwalt bestimmten.Der Bundesrat erachtet die Initiative als unnötig, da das Recht für Tiere bereits auf Bundesebene gesetzlich geregelt sei. Durch neue Bestimmungen sei der Tierschutz noch zusätzlich verbessert worden, besonders im Anschluss an die parlamentarische Initiative Marty «Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung». Es sei den Kantonen bereits jetzt erlaubt, einen öffentlichen Tieranwalt einzusetzen. Bisher werde dies aber erst von wenigen Kantonen gewünscht. Jeder Kanton müsse aufgrund des neuen Tierschutzgesetzes eine Fachstelle für Tierschutz schaffen, welche die Rechte der Tiere wahrnehme, so Bundesrätin Doris Leuthard. Aus der freien Entscheidung jedes Kantons einen Zwang zu machen, sei ein unnötiger Eingriff in die kantonale Autonomie.
Keine Chance im Parlament
Im Nationalrat fand die Initiative bei der Sozialdemokratischen Partei (SP) und den «Grünen» mehrheitlich Zustimmung. Aus ihrer Sicht sind die Strafen für Tierquäler zu mild. Der Täter sei deshalb gegenüber dem Opfer (dem Tier) im Vorteil. Teilweise wurde bedauert, dass kein indirekter Gegenvorschlag zustande kam.Einzelne Landwirte wiederum meldeten sich zu Wort, sie empfänden den Tieranwalt als Ausdruck des Misstrauens gegen ihren Berufsstand. Gegen vereinzelte Tiervernachlässigungen sei auch ein Tieranwalt machtlos. Wie der Bundesrat sprach sich auch der Nationalrat und Ständerat mit klarer Mehrheit gegen die Unterstützung der Initiative aus.
«Geschöpfe des Schöpfers» sind bereits geschützt
Die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) ist an ihrer Delegiertenversammlung zum Schluss gekommen, Tierschutzanwälte seien unnötig und verursachten unnötige administrative Kosten. EDU-Nationalrat sprach sich dabei klar für den Schutz der Tiere als «Geschöpfe des Schöpfers» aus. Tierschutzdelikte würden aber bereits durch das revidierte Tierschutzgesetz neuerdings als Offizialdelikte geahndet, begründete er seinen Antrag auf „Nein". Die Delegiertenversammlung folgte seiner Meinung mit deutlicher Mehrheit.Die Evangelische Volkspartei (EVP) empfiehlt den Wählern, die Initiative zu unterstützen. Aus ihrer Sicht wird das geltende, gute und strenge Tierschutzgesetz mangelhaft umgesetzt. Die Wirkung des Tierschutzes werde durch die allzu nachsichtige Gerichtspraxis gedämpft. Auch werde das Tierschutzgesetz durch die Initiative nicht verschärft, stelle aber den korrekten Vollzug sicher. Zudem habe man sowohl in den Kantonen Zürich, St. Gallen wie auch Bern gute Erfahrungen mit dem Tierschutzanwalt gesammelt. Wer weniger Tierschutz wünsche, solle nicht dessen Vollzug verhindern, sondern das Tierschutzgesetz selber bekämpfen.
Quelle: Livenet/EVP/EDU/admin.ch/SR DRSDatum: 01.03.2010
Autor: Rolf Frey