Europarat will «Konversionstherapien» komplett verbieten
Der Antrag war von der britischen Abgeordneten und «LGBT+»-Aktivistin Katharine Helen Osborne eingebracht worden. Als Konversionspraktiken werden darin alle «Massnahmen und Bemühungen» definiert, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu verändern, zu unterdrücken oder zu hemmen. Diese könnten bei Betroffenen unter anderem zu Depressionen und Angststörungen führen.
Gebet und Beratung auf der gleichen Ebene wie Elektroschocks
Unter das Verbot fallen nach der Definition der Resolution sowohl «bereits verbotene Praktiken wie Isolation, Elektroschocks, Zwangsmedikation und sexueller Missbrauch als auch psychologische Beratung sowie spirituelle und religiöse Praktiken. Zudem werden Massnahmen erfasst, die darauf abzielen, für Heterosexualität zu werben oder die Geschlechtsidentität mit dem Geburtsgeschlecht in Übereinstimmung zu bringen», wie die «Tagespost» berichtet. «Ganz im Sinne der – auch unter Homosexuellen umstrittenen – Transgender-Ideologie soll es verboten werden, subjektive Geschlechtsidentitäten in Frage zu stellen. Bestraft werden sollen insbesondere Eltern, Therapeuten und Seelsorger, die Minderjährigen in Adoleszenzkrisen helfen wollen, sich mit ihrem Geburtsgeschlecht auszusöhnen», heisst es weiter.
Radikalisierung
Die Resolution geht deutlich über das «Gesetz zum Schutz von Konversionsbehandlungen» hinaus, das seit 2020 in Deutschland in Kraft ist. Dort waren sogenannte «Störungen der Sexualpräferenz» wie beispielsweise Exhibitionismus oder Pädophilie vom Verbot ausgenommen. Diese Einschränkungen finden sich in der Resolution nicht mehr. Auch ist für «seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche» kein Raum mehr – «religiöse Praktiken» wie Gebete werden im gleichen Atemzug wie Missbrauch und Foltermethoden genannt.
Mit einer solchen Gesetzgebung würden die Rechte von Eltern, die Rolle von religiösen Fachpersonen, aber auch die Berufsfreiheit von Kinder- und Jugendpsychiatern drastisch beschränkt. Sie dürfen weiterhin eine Rolle bei der «Erforschung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität» spielen – aber nur, solange sie nicht versuchen, junge Menschen zu verändern. Sie dürfen lediglich Pubertierende im Gefühl bestärken, in einem «falschen Körper» zu stecken und können – auch gegen ihr Gewissen - verpflichtet werden, Hormontherapien und sogenannte «geschlechtsangleichende» Operationen zu ermöglichen.
Zur Parlamentarischen Versammlung kommen viermal im Jahr Abgeordnete der 46 Staaten des Europarats zusammen. Er ist kein Organ der Europäischen Union und hat keine legislative Kompetenz. Mit diesem Resolutionsentwurf sendet der Europarat aber ein deutliches Signal aus, auf das sich LGBT+-Aktivisten in Zukunft berufen können.
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Datum: 31.01.2026
Autor:
Reinhold Scharnowski
Quelle:
Livenet / ref.ch / Tagespost