Am hellichten Tag ertönte im Regionalspital Einsiedeln der Babyfenster-Alarm. Die zuständige Schwester öffnete das Babyfenster von innen und fand darin einen sehr vitalen Neugeborenen, 49½ cm, 2640 gramm, blutverschmiert, aber gesund und wohlauf, in eine Jacke eingewickelt. Dann lief alles wie Vorgesehen: Alarm abstellen, Fotografieren der Auffindesituation, erste Beurteilung von Atmung, Herzfrequenz, Farbe und Temperatur, Aufgebot von Hebamme und Kinderarzt, medizinische Untersuchungen, Information der Vormundschaftsbehörde, wo ein Vormund bestimmt wird, der insbesondere die Privatsphäre des kleinen Knaben schützt, Vergabe eines Namens usw. Über die Umstände der Geburt sind keine gesicherten Informationen vorhanden. Die unbekannte Mutter hat fürsorglich ihre eigene Jacke geopfert, um das Kind warm zu halten. Es handelt sich um das erste Baby seit Jahren, das eine Aussetzung in der Region Zürich/Einsiedeln überlebt hat: Im Jahr 1999 wurde ein Neugeborenes am Ufer des Sihlsees tot aufgefunden. Im November 2001 warf eine drogenabhängige Frau in Zürich ihr Neugeborenes aus dem Fenster, worauf dieses an inneren Verletzungen starb. Im gleichen Monat noch wurde ein Kind in Kilchberg/ZH in einer Wohnung tot aufgefunden. Die Stiftung SHMK wendet sich nun via Öffentlichkeit mit einem Hilfsangebot an die Mutter des Babys: Liebe Mutter Nur jemand, der sich grosse Sorgen macht, bringt sein Baby in seiner Not an ein sicheren Platz, wie Sie es getan haben. Wir, die Stiftung SHMK, mitverantwortlich für das Babyfenster, versichern Ihnen: Ihrem Baby geht es gut. Nur seine Mami fehlt ihm. So behutsam, wie Sie Ihr Kindlein in Sicherheit gebracht haben, würden wir Ihnen und Ihrem Baby helfen. Sie können von der Stiftung SHMK erwarten, dass Sie die erforderliche Hilfe für ein Leben mit dem Kind erhalten. Es wird alles wieder gut. Bitte melden Sie sich bei der Vormundschaftsbehörde Einsiedeln oder bei der Hotline der Stiftung SHMK unter 0800 811 100 Die Mutter kann mehrere Wochen lang ihr Baby zurückfordern. Über die genaue Frist streiten sich zur Zeit die Juristen. Es handelt sich um mindestens sechs Wochen. Die Mutter muss sich allerdings einem DNA-Test unterziehen. Juristische Unannehmlichkeiten hat sie nicht zu befürchten. www.spital-einsiedeln.ch Quelle: Stiftung SHMK
www.mamma.ch
www.babyfenster.ch
Datum: 07.09.2002