Die Krankenversicherer hatten eine obligatorische Versicherung für über 50-Jährige vorgeschlagen, mit Prämien von bis zu 1000 Fr. pro Jahr. Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich ruft seine Kirchgemeinden auf, ihre „traditionelle Solidarität mit Familien und Kindern“ tatkräftig zum Ausdruck zu bringen und das Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen auszubauen. Er hat zu diesem Zweck einen Leitfaden erarbeitet, der die Gemeinde unterstützt, allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Projekte zu realisieren. Im Leitfaden werden die Kirchgemeinden ermuntert, ihre Präsenz mit Räumen und Mitarbeitenden vermehrt in den Dienst der Familien und der Kinder zu stellen. Die Schrift zeigt ihnen Möglichkeiten auf, wie sie sich für Kinderbetreuungsplätze engagieren können. „Die Eltern sollen spüren, dass die Kirche ihre Situation wahrnimmt, ihre Leistung anerkennt, schätzt und eine echte Entlastung bieten will“, schreibt der Kirchliche Informationsdienst in einem Communiqué. Hinweis: Die Vorträge vom Berliner-Kongress Demographie und Wohlstand - Neuer Stellenwert für Familie in Wirtschaft und Gesellschaft sind jetzt abrufbar auf: www.berlinerkongress2002.de Kommentar Der Krankenkassen-Verband Santésuisse hat zur Deckung der immer höheren Pflegekosten für alte Menschen unter anderem eine Prämienerhöhung für über 50-Jährige vorgeschlagen. Doch der Vorschlag kam schlecht an. Ausserdem ist er nicht familienverträglich. Der Vorschlag, Versichere generell ab 50 zu höheren Prämien zu verpflichten, missachtet die Tatsache, dass zahlreiche Väter und Mütter in diesem Alter noch Kinderbetreuungspflichten wahrnehmen. Immer häufiger gebären Frauen ihre Kinder erst nach 30. Und auch die Väter werden nicht jünger. Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass viele Eltern gerade nach 50 besonders hohe Unterstützungsleistungen für ihren Nachwuchs erbringen, besonders wenn dieser sich in teuren Ausbildungen befindet. Neue Gesetze und Verordnungen sollten familienverträglich gestaltet werden. Das gilt besonders bei so kostspieligen Gesetzen wie dem Krankenversicherungs-Gesetz (KVG). Hier ist auf die Entlastung von einkommensschwachen Familien zu achten, die ohnehin schon unter Druck sind. Das Schweizer KVG mit seinen Kopfprämien hat hier bereits fatale Auswirkungen, besonders da die Kantone mit der Prämienverbilligung oft minimalistisch operieren. Zum andern ist gerade bei Pflegekosten bzw. bei einer Pflegeversicherung darauf zu achten, dass man die Leistung der Familie würdig, die für die Heranbildung einer Generation von Menschen, welche die Pflegeleistungen einmal ausführen wird, sorgt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in diesem Bereich ein wegweisendes Urteil gefällt, indem es die Regierung verpflichtete, diese Tatsache bei der Festlegung der Prämien zu berücksichtigen. Bis heute wurden daraus leider keine Konsequenzen gezogen. Die Regierung fürchtet sich vor einer Umverteilung der Lasten. Wenn die Schweiz eine Pflegeversicherung schafft, was wohl auf die Länge unumgänglich ist, müsste der Gesetzgeber von Anfang an diese Zusammenhänge berücksichtigen. Das heisst dann, dass Menschen, die in guten finanziellen Verhältnissen leben, aber keine Erziehungsleistung erbringen, entsprechend höhere Versicherungsprämien bezahlen. Sie kompensieren damit einen kleinen Teil der finanziellen Mittel, die andere in die Erziehung von Kindern stecken. Zur Diskussion stellen wir dabei die folgende Idee: Solange Eltern Kinder unterstützen, bezahlen sie keine Prämien für die Pflegeversicherung. Der Gesetzgeber könnte damit einen Beitrag zu einem neuen Generationenvertrag leisten, der angesichts der demografischen Entwicklung neu geschrieben werden muss.Unterstützung für familienergänzende Kinderbetreuung
Pflegeversicherung ab 50 – nicht familientauglich
Datum: 08.10.2002
Autor: Fritz Imhof