Gegen Verbrauch von Embryonen durch die Forschung

Foto: www.pbs.org/wgbh/nova/ odyssey/timing.html

Freiburg - Der "Verbrauch" von Embryonen zu Forschungszwecken ist eine inakzeptable Instrumentalisierung menschlichen Lebens. Dies gilt auch für die im Reagenzglas entstandenen Embryonen, die als "überzählig" nicht mehr in den Uterus einer Frau eingepflanzt werden können. Dies hat die Arbeitsgruppe Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz festgehalten.

Sie tat dies in einer Stellungnahme zum Entwurf des Embryonenforschungsgesetzes zuhanden der Parlamentarier des National- und Ständerates. Das Papier wurde am Donnerstag unter dem Titel "Der Status der Embryonen" veröffentlicht.

Der Entwurf des Embryonenforschungsgesetzes sei weit weniger restriktiv, als dies auf den ersten Blick den Anschein mache, hält die Arbeitsgruppe kritisch fest. Man müsse im Gegenteil "von einer weitgehenden Freigabe der verbrauchenden Embryonenforschung" sprechen. Ausserdem werde nicht belegt, dass die Ziele dieser Forschung nicht auf anderem, ethisch weniger problematischem Weg verfolgt werden könnten.

Laut Arbeitsgruppe der Schweizer Bischöfe sind die Erkenntnisse der embryologischen Forschung und die christliche Sicht des Menschen als Gottes Ebenbild miteinander vereinbar: "Beide zeigen, dass dem Embryo bereits im frühesten Stadium die Menschenwürde nicht abgesprochen werden kann." Somit müsse ihm "ein grundrechtlicher Schutz vor Instrumentalisierung für fremde Zwecke zuerkannt werden".

Für die Arbeitsgruppe ist die Verletzung der Menschenwürde weniger schwerwiegend, wenn ein so genannt "überzähliger" Embryo in vitro "sterben gelassen wird", als wenn er zu Forschungszwecken verbraucht wird - also für fremde Zwecke instrumentalisiert wird. Das einer solchen möglichen Wahl zugrunde liegende Dilemma zeige, dass es keine befriedigende Lösung gebe für ein Problem, in das die In-vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung) geführt habe.

Datum: 08.03.2003
Quelle: KIPA

Werbung
Livenet Service
Werbung