Es geht um Religionsfreiheit

UN-Menschenrechtschef kritisiert Pakistan

Gebäude des Obersten Gerichts in Pakistan
Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, schlug Alarm wegen der jüngsten Verfassungsänderungen in Pakistan. Sie weckten «ernste Bedenken» hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit einschliesslich der Religionsfreiheit.

Die Änderungen untergraben zudem die richterliche Unabhängigkeit und die militärische Rechenschaftspflicht, erklärte Volker Türk in einer in Genf veröffentlichten Stellungnahme.

Er warnte, dass die Änderungen «ohne breite Konsultation und Debatte» mit der juristischen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft verabschiedet worden seien. Die Reformen widersprächen der Gewaltenteilung, die das Fundament des Rechtsstaats und des Schutzes der Menschenrechte in Pakistan bilde.

«Ernsthafte Bedenken»

«Weder Exekutive noch Legislative sollten in der Lage sein, die Justiz zu kontrollieren oder zu steuern. Die Justiz muss in ihren Entscheidungen vor jeder Form politischer Einflussnahme geschützt werden», sagte der UN-Menschenrechtschef.

Mit den am 13. November verabschiedeten Änderungen erhielt ein neues Bundesverfassungsgericht (Federal Constitutional Court, FCC) die Zuständigkeit für Verfassungsfragen und löste damit die bisherige Befugnis des Obersten Gerichtshofs ab, der nun nur noch mit Zivil- und Strafsachen befasst ist, so Türk.

Die Systeme zur Ernennung, Beförderung und Versetzung von Richtern seien in einer Weise verändert worden, die «ernsthafte Bedenken hinsichtlich der strukturellen Unabhängigkeit der pakistanischen Justiz» aufwerfe, erklärte er. Präsident und Premierminister hätten bereits den Obersten Richter sowie die erste Gruppe von FCC-Richtern ernannt.

Lebenslange Immunität

«Diese Änderungen bergen insgesamt das Risiko, die Justiz politischer Einflussnahme und Kontrolle durch die Exekutive zu unterwerfen», sagte Volker Türk.

«Ein zentrales Kriterium richterlicher Unabhängigkeit ist der Schutz eines Gerichts vor politischer Einflussnahme durch die Regierung. Wenn Richter nicht unabhängig sind, zeigt die Erfahrung, dass sie sich schwertun, das Gesetz für alle gleichermassen anzuwenden und Menschenrechte auch unter politischem Druck zu schützen.»

Volker Türk kritisierte ausserdem die lebenslange Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung für den Präsidenten, den Feldmarschall, den Marschall der Luftwaffe sowie den Flottenadmiral.

Diese untergrabe die Rechenschaftspflicht, die ein Grundpfeiler des Menschenrechtsrahmens sei und der «demokratischen Kontrolle der Streitkräfte unter dem Rechtsstaat» diene.

Rechte werden ausgehöhlt

«Ich bin besorgt, dass diese Änderungen weitreichende Folgen für die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit haben könnten, die dem pakistanischen Volk am Herzen liegen», schloss Volker Türk.

Ähnliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsänderung wurden auch von der «Menschenrechtskommission Pakistans» (HRCP) geäussert, die betonte, dass die kumulativen Auswirkungen jüngster politischer und sicherheitsbezogener Entscheidungen grundlegende Rechte aushöhlten und das öffentliche Vertrauen in die staatlichen Institutionen schwächten.

In einer Erklärung der HRCP sagte der Kommissionsvorsitzende Asad Iqbal Butt, dass die 27. Verfassungsänderung die richterliche Unabhängigkeit bedrohe, indem sie den Einfluss der Exekutive auf Bereiche ausweite, die frei von Einmischung bleiben müssten.

«Die Änderung schwächt das System der gegenseitigen Kontrolle erheblich, insbesondere in einer Zeit, in der demokratische Institutionen bereits unter Druck stehen», erklärte die Kommission.

Pakistan, dessen Bevölkerung zu 96 Prozent muslimisch ist, rangiert auf Platz acht des Weltverfolgungsindex von «Open Doors».

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Datum: 16.12.2025
Autor: CDI / Daniel Gerber
Quelle: Christian Daily International / gekürzte Übersetzung: Livenet

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