Schweiz soll «Elternzeit» und «Elterngeld» einführen
Die Kommission schätzt die Kosten für die Einführung einer Elternzeit auf bis 1,2 Milliarden Franken. Präsidiert wird die Kommission von Ex-Caritas-Direktor Jürg Krummenacher.
Erwerbsersatzordnung oder Mehrwertsteuer
Eine Finanzierung des Elterngeldes über die Erwerbsersatzordnung würde eine Erhöhung bei den Lohnprozenten von je 0,2 Prozent für Arbeitnehmende und Arbeitgebende bedeuten. Bei einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer müsste der Satz um 0,4 bis 0,5 Prozent angehoben werden, schätzt die Kommission.
Seit dem 1. Juli 2005 erhalten erwerbstätige Frauen in der Schweiz während 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung, die 80 Prozent des Erwerbseinkommens deckt. Ein Vaterschaftsurlaub ist in keinem Bundesgesetz geregelt. Er gilt als «üblicher freier Tag» gemäss Obligationenrecht (OR) oder als Sonderurlaub, den Arbeitnehmende beziehen können, um persönliche Angelegenheiten während der Arbeitszeit zu regeln. Aus eigener Initiative bieten einzelne Unternehmungen und öffentliche Institutionen nach der Geburt eines Kindes einen Vaterschaftsurlaub von ein paar Tagen bis zu mehreren Wochen an.
Ungenügend aus familienpolitischer Sicht
Aus familienpolitischer Sicht genügten die aktuelle Mutterschaftsentschädigung und der in einzelnen Firmen gewährte Vaterschaftsurlaub nicht, um Familien in der ersten Phase nach der Geburt eines Kindes zu unterstützen und zu entlasten, betont die EKFF in ihrer Medienmitteilung. Die Kommission fordert deshalb eine gesetzliche Regelung für die Einführung einer maximal 24-wöchigen Elternzeit und eines Elterngelds auch in der Schweiz.
Um diese Forderung zu konkretisieren hat die EKFF in ihrer neuen Publikation («Elternzeit-Elterngeld. Ein Modellvorschlag der EKFF für die Schweiz») ein detailliertes Modell ausgearbeitet, das sich am Gesetzesentwurf im Kanton Genf orientiert. Die Kommisson spricht bewusst nicht von «Elternurlaub», weil sie den Begriff «Urlaub» als unzutreffende Bezeichnung für die Übernahme von familiären Betreuungsaufgaben erachtet.
Stärkere Beteiligung der Väter ermöglichen
Das Modell der EKFF sieht eine maximale Bezugsdauer von 24 Wochen vor. Je vier Wochen davon entsprechen einem individuellen Anspruch von Mutter oder Vater. Das heisst, sie können nur von dieser Person bezogen werden. Wie die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, sei eine solche Regelung wichtig, um eine stärkere Beteiligung der Väter an der Elternzeit zu bewirken, betont die Kommission.
Die Bezugsperiode dauert von der Geburt bis zur Einschulung. Ein Bezug in Teilabschnitten soll möglich sein. Die Einkommensersatzrate wird wie bei der Mutterschaftsentschädigung auf 80 Prozent festgesetzt mit einem Plafond nach oben von 196 Franken pro Tag. Familien mit tiefen Einkommen sollen von einer Einkommensersatzrate von 100 Prozent und einer leicht verkürzten Bezugsdauer profitieren können.
Datum: 29.10.2010
Quelle: Kipa