Petition gegen «Sexualisierung der Volksschule» eingereicht
Für die Petition seien in etwas mehr als drei Monaten 91.816 Unterschriften zusammengekommen, teilte das Petitionskomitee mit. Hinter der Petition stehen Politikerinnen und Politiker aus CVP, FDP, SVP, EVP und EDU sowie eine Reihe von Organisationen und Lehrpersonen. Sie wehren sich gegen ein Obligatorium für Sexualkunde an der Volksschule. Ein solcher Zwang sei im Lehrplan 21 enthalten.
Fünf Forderungen
Die Petition «Gegen die Sexualisierung der Volksschule» enthält fünf Forderungen, auf welche das Petitionskomitee Antwort sowohl von der EDK als auch seitens aller Bildungsdirektoren aller Kantone erwartet. Die Petition fordert: dass die vom Volk gewählten kantonalen Bildungsdirektoren die volle Verantwortung übernehmen für Entwicklung und Gestaltung des Sexualkunde-Unterrichts an der Volksschule; dass kein Obligatorium für den Sexualkunde-Unterricht vorgesehen werden darf; dass Schülern im Sexualkunde-Unterricht keine Anregungen für Sexspiele und Sexualpraktiken in Lehrmitteln und -programmen vermittelt werden dürfen; dass Sexualkunde-Unterricht keinerlei Pornografie vermitteln darf; dass Schülerinnen und Schülern im Sexualkunde-Unterricht keinerlei Beeinflussung bezüglich sexueller Orientierung vermittelt werden darf.
Unterstellung?
Die EDK bestätigte in einer Mitteilung die Entgegennahme der Petition. Eine Antwort stellte sie den Petitionären zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht. Festzuhalten sei aber bereits heute, «dass die Unterlagen der Petitionäre Unterstellungen gegenüber dem Lehrplan 21 enthalten, die jeglicher Grundlage entbehren». So werde «fälschlicherweise behauptet», dass die Sexualerziehung mit dem Lehrplan 21 eingeführt werden soll.
«Missverständnisse»
Es sei «bedauerlich», dass das wichtige Thema Sexualerziehung in dieser Art und Weise diskutiert werde. Die Auseinandersetzung sei «geprägt von vielen Missverständnissen und Fehlinformationen». Weder die EDK noch die Deutschschweizer EDK noch deren Verwaltungsstellen hätten «einen Auftrag zur Erarbeitung von Grundlagen für eine Neugestaltung des Sexualkundeunterrichts in der Volksschule erteilt oder sich an entsprechenden Arbeiten beteiligt».
«Vorbereitungen laufen»
Das Petitionskomitee wisse, dass zumindest die Bildungsdirektoren der Deutschschweiz per Mitte Juni 2011 veröffentlichter Medienmitteilung festgehalten haben, dass sie die vom «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik» an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) entwickelten Lehrmittel und Lehrprogramme weder als verbindlich noch als für den Lehrplan 21 geeigneten Unterrichtsstoff erachten.
Trotzdem würden die – vom Bundesamt für Gesundheit (Rubrik «Aids-Aufklärung») über die Köpfe der für die Unterrichtsgestaltung verantwortlichen kantonalen Bildungsdirektoren hinweg finanzierten – Vorbereitungen dieses Kompetenzzentrums Sexualpädagogik für die Implementierung obligatorischer Sexualkunde im Sinne von Sexualerziehung in den geplanten Lehrplan 21 weiterlaufen, als sei nichts geschehen.
Das Petitionskomitee gibt gegenüber allen kantonalen Bildungsdirektoren seiner bestimmten Erwartung Ausdruck, dass die von den Kantonen weder angeordneten noch finanzierten Aktivitäten des Luzerner Kompetenzzentrums unverzüglich unterbunden werden – so wie das der Öffentlichkeit versprochen worden ist.
Weiterführender Artikel:
Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EKD) wirft dem Petitionskomitee vor, die Auseinandersetzung sei «geprägt von vielen Missverständnissen und Fehlinformationen». Dazu nimmt Nationalrat Ulrich Schlüer in einem Kommentar Stellung.
Webseiten:
Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule (Pädagogische Hochschule Luzern)
Petition «Gegen die Sexualisierung der Volksschule»
Datum: 05.10.2011
Autor: Bruno Graber
Quelle: Livenet / Komitee «Gegen die Sexualisierung der Volksschule» / Kipa