„Sakrileg“: Dan Brown will nicht abgeschrieben haben

"The Da Vinci Code."
Dan Brown

Woher hat Dan Brown die Inhalte, deren spannungsvolle Verknüpfung den „Da Vinci Code“ zu einem Weltbestseller gemacht hat? In London steht der Autor vor Gericht. Zwei Autoren eines 1982 erschienen Buchs über den Heiligen Gral werfen ihm vor, insgesamt 15 zentrale Punkte daraus übernommen zu haben, ohne dies anzugeben.

Im Prozess um seinen umstrittenen Bestseller (deutsch: "Sakrileg") hat Brown alle Beschuldigungen zurückgewiesen. Die Abschreibvorwürfe, die Michael Baigent und Richard Leigh gegen ihn erhoben haben, seien "völlig abstrus", sagte der US-Amerikaner am Montag bei seinem ersten Auftritt vor dem Hohen Gericht in London.

Den 39jährigen Brown hat „Sakrileg“ zum bestbezahlten Autor der Welt gemacht. Er gab zu, dass er bei der Recherche auch "Der Heilige Gral und seine Erben" gelesen habe. Doch hätten neben Baigent und Leigh viele andere Autoren über die Blutlinien-Theorie geschrieben. Der über 250 Millionen Franken teure Film zu Browns Skandalbuch, das wegen seiner Behauptungen zu Jesus und der frühen Kirche auch die Kirchen herausfordert, soll im Frühjahr in die Kinos kommen. Käme das Gericht zum Urteil, der Autor habe seine Ideen gestohlen, würde die Freigabe des Films zumindest in Grossbritannien wohl verzögert – ob allerdings der Verkauf des Buchs darunter leiden würde, scheint offen.

Leibliche Nachkommen von Jesus?

Im Zentrum der wirren Spekulationen steht die völlig unbewiesene Behauptung, dass Jesus mit Maria Magdalena ein Kind zeugte, dessen Nachkommen einst von den Tempelrittern beschützt wurden und bis heute fortleben. Die Vermutungen, die Michael Baigent und Richard Leigh (zusammen mit Henry Lincoln) vor über 20 Jahren darum herum auftürmten, soll sich Dan Brown unrechtmässig zunutze gemacht haben.

Brown sagte dagegen schon vor dem Prozess, das Gral-Buch habe in seinem Schreibprozess nur eine „zufällige Rolle“ gespielt – dies obwohl in „Sakrileg“ ein Personenname vorkommt, dessen Buchstaben zu Baigent zusammengesetzt werden können. Im Unterschied zum Gral-Buch behauptet Brown nicht, Jesus habe die Kreuzigung überlebt. Vor Gericht sagte er, seine Frau Blythe habe Wert darauf gelegt, dass er die Unterdrückung von Frauen durch die Alte Kirche ausführlich darstelle.

„Albern und unbesonnen“

Um die beiden Bücher nochmals zu lesen, vertagte der Londoner Richter Peter Smith die Verhandlung nach den ersten Tagen. Smith hatte „Sakrileg“ nach seinem Erscheinen 2003 als „das albernste, unbesonnenste und mangelhafteste Stück pulp fiction, das ich je gelesen habe“, bezeichnet. Die haarspalterischen Wortgefechte der Juristen drehen sich um die Frage, wie Ideen von Autoren geschützt werden können – und wie weit die Künstler-Freiheit des Borgens geht.

Wie Georges Waser in der NZZ anmerkte, schützt das britische Copyright-Gesetz keine historischen Fakten. Das heisst: Mit der Klage geben Baigent und Leigh indirekt zu, dass ihr Gral-Buch ein fiktives Werk ist!

Quelle: Livenet , Daily Telegraph, NZZ

Datum: 17.03.2006
Autor: Peter Schmid

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