Alkoholprävention

Warum dürfen Tankstellenshops überhaupt Alkohol verkaufen?

Die Medien haben die Beschlüsse des Ständerates zur Alkoholprävention unter Jugendlichen sehr kritisch aufgenommen, besonders das geplante Verkaufsverbot ab 22 Uhr. Doch ein Thema wird noch ausgeblendet.
junge Frau kauft Alkohol

Nach dem immer gleichen Muster wurden jugendliche Partygänger in den vergangenen Wochen von Printmedien, Radio und Fernsehen gefragt, ob das Verbot sie dazu bewegen werde, weniger Alkohol zu trinken. Und selbstverständlich sagten die Befragten, dass dieses Verbot keine Wirkung haben werde, weil sie sich ja vorher mit dem Stoff eindecken könnten.

Wer hätte da etwas anderes erwartet? Verbote sind unpopulär und werden auch entsprechend abgehandelt. Weniger Beachtung fanden interessanterweise die vorgesehenen – und im Falle der Happy-Hours nicht vorgesehenen – Preiserhöhungen. Sie hätten mehr Aufmerksamkeit verdient, da sie in der Tat auch mehr Wirkung haben könnten, als das leicht zu umgehende Nachtverkaufsverbot. Denn gerade Jugendliche müssen sich überlegen, wie sie ihr Taschengeld mit dem grössten Nutzen ausgeben. Wenn die Besäufnisse zu teuer werden, könnten sie bald einmal abnehmen.

Ein Aspekt wurde bislang nicht ins Spiel gebracht. Weshalb ist es den Tankstellenshops überhaupt erlaubt, Alkoholika zu verkaufen? Dies ist bekannterweise an den Autobahnraststätten verboten, da Autofahrer ja nicht Alkohol trinken sollten. Wer aber bei einem Tankstellenshop einkauft, kommt normalerweise mit dem Auto – und kann sich dann mit Alkohol eindecken. Mit Alkohol, den er dann als Autofahrer nicht trinken sollte!

Die Politik wird sich schwer tun, den Tankstellenshops die gute Einnahmenquelle zu stopfen. Lieber erlaubt sie ihnen noch längere Öffnungszeiten. Aber auch hier stellt sich erneut die Frage: Was ist wichtiger: Das Wohl der jungen Leute – und der Verkehrsteilnehmer! – oder der Profit einiger weniger Geschäftsleute, die gutes Geld auf Kosten der Gesundheit und des Gesundheitswesens verdienen?!

Datum: 28.03.2013
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / SSF

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