Mit 22 zu 20 Stimmen

Ständerat für «Ehe für alle» – Differenz zum Nationalrat bleibt

Der Ständerat beschloss am gestrigen 1. Dezember 2020 mit 22 zu 20 Stimmen mit zwei Enthaltungen, dass es für die Einführung der «Ehe für alle» keine Verfassungsänderung braucht. Wegen einer Differenz zum Thema Samenspende geht das Geschäft aber nochmals zurück in den Nationalrat
Eheringe

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Eine Minderheit der Kommission hatte beantragt, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, um die «Ehe für alle» via Verfassungsänderung einzuführen. In der Debatte sagte Kommissionspräsident Beat Rieder, «dass 50 Prozent der Verfassungsrechtler sagen, dass wir das auf Gesetzesstufe lösen können, und die anderen 50 Prozent sagen, dass es verfassungswidrig sei, wenn wir es auf Gesetzesstufe lösen». Ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Bratschi, das der Öffentlichkeit lange vorenthalten worden war, aber in den Medien oft erwähnt wurde, ist seit Samstag publik gemacht.

Nur offiziell registrierte Samenspenden einbeziehen?

Das Geschäft geht wegen einer Differenz zum Thema Samenspende zurück in den Nationalrat. Die Homosexuellen-Organisation umschreibt die Variante des Ständerates und die Differenz ohne juristische Sprache: «Nur wenn das Kind durch eine professionelle Samenspende in der Schweiz gezeugt wurde, werden ab Geburt beide Frauen als Mütter anerkannt. Nicht aber bei einer privaten oder ausländischen Samenspende. Im Sommer hatte sich der Nationalrat für eine vollständige Gleichstellung ausgesprochen.»

Zum Thema:
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Datum: 02.12.2020
Autor: Rolf Höneisen
Quelle: idea Schweiz

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