In ihrem Brief an den algerischen Botschafter in Bern, Kamel Houhou, schreibt die AGR, da man zwei von den drei Hauptverurteilten persönlich kenne, könne man sich nicht vorstellen, dass sie sich zu Äusserungen gegen den Islam hätten hinreissen lassen. Empört ist die AGR, dass die Urteile ohne Anhörung der Angeklagten gefällt wurden. Die Christen hatten keinerlei Möglichkeiten, sich zu verteidigen, „was das Minimum in einem Rechtsstaat wäre“, wie es im von Annette Walder-Stückelberger, Präsidentin der AGR, und dem Co-Präsidenten der Evangelischen Allianz, Norbert Valley, unterzeichneten und auf französisch verfassten Brief heisst. Man sei sehr beunruhigt über die Restriktion der Religionsfreiheit für Christen in Algerien. Botschafter Houhou wird dringend gebeten, sich beim Präsidenten Bouteflika für die Annullierung der Urteile einzusetzen. Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) richtete gleichzeitig eine Bittschrift an die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Das EDA wird ersucht, alles in der Macht Stehende für den Freispruch der Christen in Algerien sowie für eine Änderung jener Gesetzgebung zu unternehmen, die zu den gegen die Christen ergriffenen Massnahmen geführt habe. Wörtlich heisst es: „Diese Bitte richten wir nicht zuletzt deshalb an Sie, weil Algerien als Uno-Mitglied die Gültigkeit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und damit auch die Gültigkeit von Artikel 18 zur Religionsfreiheit anerkennt.“Bittschrift an Micheline Calmy-Rey
Datum: 26.02.2008
Quelle: SEA