Genfer Verfassungsgericht erlaubt Gottesdienste
Genfer Verfassungsgericht spricht einem Rekurs von Privatpersonen gegen ein kantonales Gottesdienstverbot aufschiebende Wirkung zu.Damit tritt ein Regierungsratsbeschluss vom 1. November vorläufig ausser Kraft. Laut einer Mitteilung des Gerichts waren zwei Rekurse gegen den Beschluss eingereicht worden. Das Gericht beschrieb den Regierungsratsbeschluss am 3. Dezember als «einen möglicherweise schweren Eingriff in die Religionsfreiheit», weil er einen beinahe absoluten Charakter habe – nur Abdankungen und Hochzeiten wurden von der Regierung in einem gewissen Mass toleriert.
Obwohl die Massnahme eigentlich zeitlich begrenzt sein sollte, sei sie bereits im Frühling erstmals ergriffen und im neuen Beschluss bis zum 17. Dezember verlängert worden, ohne Gewissheit, dass sie nicht nochmals ergriffen würde. Es geht dem Gericht auch darum, ob beim Gottesdienstverbot der gesundheitliche Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zur Einschränkung sei. Es sei nicht erwiesen, dass Gottesdiensträume spezielle Ansteckungsherde gewesen seien.
Neue Schutzmassnahmen definieren
Weil das Gericht die Erfolgsaussichten der Rekurse für gross hält, hat es ihnen aufschiebende Wirkung zugesprochen. Nun müssen die Behörden neue angemessenen Schutzmassnahmen definieren. Dazu gehören offenbar die Maskenpflicht, das Verbot, zu singen, und das Desinfizieren der Hände, wie 20min.ch mit Berufung auf Laurent Paoliello, Mediensprecher des zuständigen Departements, berichtet. Laut kath.ch wurden die rekurrierenden Privatpersonen von der Menschenrechtsorganisation «ADF International» unterstützt.Die Genfer Kirchen ihrerseits hatten sich vor dem Gerichtsentscheid mit einem Brief noch ohne Erfolg an die Regierung gewandt, weil sie nirgends erwähnt wurden, als die Regierung am 25. November für andere Bereiche der Gesellschaft die Schutzmassnahmen erleichterte. Die Enttäuschung der Kirchen nahm laut der reformierten Agentur protestinfo.ch noch zu, als der Regierungsrat am 2. Dezember das Gottesdienstverbot bekräftigte.
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Datum: 07.12.2020
Autor: David Gysel
Quelle: idea Schweiz