Der biometrische Pass: Pro und Kontra
Pro: Keine Angst vor solchen Ausweisen
Von Walter DonzéÜber 50 Länder haben den «biometrischen» Pass bereits eingeführt oder sind daran. Für die USA stellt ihn die Schweiz schon seit 2004 aus. Nun soll er flächendeckend eingeführt werden. Das System funktioniert wie bei gewissen Diebstahlsicherungen auf Handelswaren, die beim Verlassen des Ladens Alarm auslösen.
Neu sind nicht die biometrischen Daten (Körpergrösse, Augen- oder Haarfarbe), sondern das (jetzt digitale) Passbild und die gespeicherten Fingerabdrücke. Damit soll das Fälschen deutlich erschwert und der Träger des Ausweises eindeutig identifizierbar werden. Lesbar sind die Informationen nur auf kurze Distanz (10 bis 20 Zentimeter!).
Falsch und unverhältnismässig
Extreme Kreise rufen zur Ablehnung der Vorlage auf. Mit dem neuen Pass werde man «funkverstrahlt, überwacht, ausgehorcht, numeriert und religiös vergewaltigt». Alles falsch und unverhältnismässig! Niemand kann «geortet» werden. Die Daten sind verschlüsselt und auf drei Ebenen gesichert. Keine sensiblen Infos über Reiseroute, Grenzübertritte, religiöse oder politische Überzeugung, Kaufverhalten usw.! Aushorchen wäre sinnlos und uninteressant. Mit dem «Malzeichen» des Antichristen haben wir es bei dieser Vorlage garantiert nicht zu tun.
Wer Angst hat, sollte auf Handy und GPS verzichten, sich von Mail und Internet fernhalten und schon gar nicht im Facebook erscheinen. Die sind hundertmal gefährlicher! Wir leben in einem Rechtsstaat. Wer keinen «Dreck am Stecken» hat, braucht sich vor den neuen Ausweisen nicht zu fürchten. Oder wollen Sie Passfälschern das Handwerk erleichtern? Ebensowenig ist die Einführung der neuen Ausweise «willfähriger und vorauseilender Gehorsam gegenüber der EU». Diese werden weit über den Schengen-Raum hinaus angewendet werden.
Hilfreiche Datenbank
Zur zentralen Datenbank: Schon heute besteht eine Datensammlung. Neu ist nur die Erweiterung mit digitalem Passbild und Fingerabdruck. Die Datenbank wird ausschliesslich zum Ausstellen von Ausweisen verwendet, allenfalls noch zur Identifizierung von Opfern bei Katastrophen, nicht aber zur polizeilichen Personenkontrolle. Fahndung ist ausdrücklich verboten. Die Datenbank wird uns nicht vom Ausland vorgeschrieben. Sie ist hilfreich, wenn Ihnen der Pass abhanden kommt oder wenn Sie ihn erneuern müssen.
Solange Ihre heutigen Identitätspapiere gültig sind, brauchen Sie keinen RFID-Ausweis. In einigen Jahren wird der Chip auch auf Identitätskarten gefordert. Ich habe mich in der Kommission für Ausweise in herkömmlicher Form zur Verwendung im Inland eingesetzt. Politikerinnen und Politiker, die jetzt dafür Sturm laufen, haben uns nicht unterstützt.
Kein Malzeichen
Aus christlicher Perspektive gibt es für mich keinen Anlass, den elektronischen Pass abzulehnen. Das Malzeichen des Antichristen wird klar anders beschrieben. Kreditkarten und Internetbanking sind da eine Stufe weiter. Wachsamkeit ist gefragt, nicht Hysterie!
Kontra: Mit zu grossen Risiken verbunden
Von Erich von Siebenthal Als Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, unserer Heimat, dürfen wir am 17. Mai einmal mehr von unserem Stimmrecht Gebrauch machen. Ein grosses Vorrecht! Bei dieser Vorlage empfiehlt es sich, genau zu prüfen, wohin die zunehmende Datenerhebung der Bürgerinnen und Bürger führt. Erst 2003 und 2006 wurden neue Schweizer Pässe eingeführt, welche die höchsten Anforderungen erfüllen. Nun wollen Bundesrat und Parlamentsmehrheit ab 1. März 2010 alle neuen Schweizer Pässe und in der Folge auch alle Identitätskarten mit biometrischen Daten versehen und diese auf einem RFID-Chip speichern.
Die Situation heute
- Pässe und ID‘s mit biometrischen Daten (Haar- und Augenfarbe, Körpergrösse), aber ohne digitalisierte biometrische Personendatenchips
- Kein genereller Zugang für internationale Gremien auf zentrale Datenbanken mit digitalisierten biometrischen Personendaten der Schweizer Bevölkerung
- Biometrische Datenerhebung nicht generell, sondern nur in begründeten Sonderfällen, zum Beispiel Fingerabdruck, DNS-Analyse, digitale Ablesung von Gesicht/Augenpartie usw. zur Identifikation; zum Beispiel Zugangskontrolle in Hochsicherheitsbereiche (Banktresore, AKW, Biologisches Labor IV usw.), Strafrecht, Asylwesen usw.
- Biometrische Pässe freiwillig
Warum diese Vorlage?
Ab spätestens 1. März 2010 ist die Schweiz verpflichtet, nur noch Pässe mit digital gespeichertem Gesichtsbild und Fingerabdrücken herauszugeben. Tut sie das nicht, riskiert sie den Ausschluss aus dem Schengenraum. Im Bundesbeschluss wird unter anderem auch das Ausweisgesetz angepasst. Dabei wird in Art. 2 betreffend Notwendigkeit eines Datenchips mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken eine «Kann»-Formulierung verwendet und so suggeriert, dass dies nicht zwingend sei. Der Bundesbeschluss besiegelt aber in Art. 1 die vollständige Übernahme der EG-Verordnung 2252/2004, und in dieser Verordnung gibt es keine «Kann»-Formulierung, sondern bezüglich digitalisiertem Gesichtsbild und Fingerabdrücken in Art. 1 ganz klar nur zwingende «Muss»-Formulierungen. Zudem wird zwingend verlangt, dass die entsprechenden Datenformate in «interoperabler» Form registriert werden, damit sie mit anderen Datensystemen gelesen werden können.
Endzeitliche Aspekte
Als Christ kann ich zwingenden Vorschriften für digitalisierte Personen, Identifikationssysteme und Datenbanken nicht zustimmen. Die Aussagen in der Offenbarung 13,16?17 über die Endzeit mit dem «Malzeichen» für alle Menschen ist für mich zentral. Es ist offensichtlich, dass heute technische Systeme zur Verfügung stehen, mit denen so etwas problemlos realisiert werden könnte, zum Beispiel mit einem unter die Haut gepflanzten (mit Spritze) RFID-Chip in der Grösse eines Reiskorns, der die digitalisierten Personendaten inklusive biometrische Kennzeichen wie Foto, Fingerabdrücke gemäss EG-Verordnung 2252/2004 enthält, zum Beispiel kombiniert mit genetischem Code, Sozialversicherungsnummer usw. Technisch sind dazu die Voraussetzungen vorhanden, es braucht nur noch die politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dazu.
Die Zeit «auskaufen»
Diese Entwicklung können wir nicht stoppen. Aber wir können die Zeit, die uns gegeben ist, «auskaufen», indem wir uns konsequent für einen freiheitlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Staat einsetzen und dieses Vorgehen nicht noch unterstützen. Deshalb stimme ich aus Überzeugung Nein!
Ja: CVP, EVP, FDP, BDP
Nein: EDU, SVP, SP, Grüne, fast alle Jungparteien
Datum: 15.05.2009
Quelle: ideaSpektrum Schweiz