Wie brandsicher sind Freikirchen als Veranstaltungsorte?
Das Geschehen in Crans-Montana erschüttert weiter. Nach der Brandkatastrophe fragten sich viele, wie gut Clubs, Eventhallen und andere öffentliche Gebäude gegen Brände geschützt sind. Was muss vorgekehrt werden? Wer kontrolliert, ob die Vorschriften eingehalten werden? Diese Fragen ging der Dachverband mit einem Fachspezialisten Brandschutz einer kantonalen Gebäudeversicherung an, der in der Abteilung Prävention arbeitet. «Die Gebäudeeigentümer und die Nutzer sind immer in Verantwortung und können dies nicht nur auf externe Kontrollen übertragen», erklärt Peter Schneeberger, Präsident Dachverband Freikirchen.ch. «Daher ist wichtig, dass wir Verantwortung übernehmen und die Prävention verstärken.» Dabei wurde zwischen zwei Aspekten unterschieden: baulicher Brandschutz und organisatorischer Brandschutz. Für den baulichen Brandschutz gibt es unterschiedliche kantonale Regelungen; der organisatorische Brandschutz kann dagegen mit einem allgemeingültigen Konzept unterstützt werden.
Brandschutz-Checkliste für Freikirchen
Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften sind jederzeit einzuhalten und gelten unabhängig von behördlichen Kontrollen. Die neue Checkliste auf Basis der Beratungsstelle für Brandverhütung dient den Freikirchen als praxisnahes Hilfsmittel zur Selbstkontrolle. Sie enthält Hausregeln, die als Orientierungshilfe dienen. Denn gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften sind nicht alle Empfehlungen von zwingendem Charakter. Sie unterstützt Verantwortliche dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Massnahmen umzusetzen. Ziel ist es, Brände zu verhüten, Flucht- und Rettungswege freizuhalten und im Ernstfall richtig zu handeln. Peter Schneeberger: «Die Durchführung dieser Selbstkontrolle ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein Zeichen verantwortungsvoller Leitung und gelebter Nächstenliebe. Sie dient dem Schutz von Menschenleben und dem Erhalt der anvertrauten Räumlichkeiten.»
Zur Checkliste:
Checkliste Brandschutz Freikirchen
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Datum: 03.02.2026
Quelle:
Freikirchen.ch