Israel: Gefängnis soll wegen christlichen Mosaiks verlegt werden

Das Mosaik wurde auf dem Gefängnisgelände freigelegt.

Wegen der Entdeckung eines frühen christlichen Mosaiks soll das Gefängnis in Megiddo nach dem Willen der israelischen Antikenbehörde verlegt werden. Das forderte der Leiter der Behörde, Schuka Dorfman, bei einer Sonderführung für Staatspräsident Moshe Katzav. An der Führung nahmen auch 20 christliche Geistliche aus Israel teil.

Katzav hob die Bedeutung des Ortes für die menschliche Kultur und das kulturelle Erbe Israels hervor. In anderen Ländern würden solche wichtigen Ausgrabungsfunde meist an einen anderen Ort verlegt, um sie der Öffentlichkeit zu präsentieren. Er wolle sich jedoch hinter den Beschluss der Antikenbehörde stellen, sie an ihrem Fundort zu belassen, so der Präsident.

In dem Gefängnis im Norden des Landes entdeckten Archäologen vor einigen Monaten ein bedeutendes christliches Mosaik aus dem dritten Jahrhundert. In der Nähe wurden bereits die Reste eines römischen Legionärslagers, eines christlichen Gebetsraums sowie sehr frühe vorchristliche Zeugnisse gefunden. "Die Entfernung des Mosaiks von seinem Fundort würde die kulturelle Umgebung zerstören, in der es gefunden wurde", argumentierte Dorfman.

"Gott Jesus Christus"

Das Mosaik mit geometrischen Motiven liegt in einem länglichen Gebäude aus dem dritten Jahrhundert. Es zeigt ein Medaillon mit Fischen und drei altgriechischen Inschriften. Eine erwähnt den Offizier der römischen Armee, der das Mosaik gestiftet hat. Die zweite Inschrift nennt vier und die dritte eine Frau, die den Altar dem "Gott Jesus Christus" gewidmet hat.

Inhaltlich deuten die Inschriften auf frühe christliche Gottesdienste in dem Gebäude. Die Verbindung zwischen einem römischen Offizier und der Widmung eines christlichen Altars gilt als eines der ältesten Zeugnisse der Anerkennung des Christentums im Römischen Reich. Experten werten das Mosaik als ein einzigartiges Zeugnis des frühen Christentums. Eine ausführliche Erforschung des Fundes steht noch aus. Der Besuch ist derzeit nur mit Sondergenehmigung der israelischen Justizbehörden möglich.

Datum: 02.02.2006
Quelle: Kipa

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