Der Roman wurde etwa 48 Millionen Mal verkauft. Der Autor ist geschätzte 290 Millionen Euro schwer. Bei anderen Ideen zu klauen, wäre billig. Genau das wird "Sakrileg"-Verfasser Dan Brown aber vorgeworfen. Jetzt begann die Gerichtsverhandlung in London. Die Autoren Michael Baigent aus Neuseeland und Richard Leigh aus den USA hatten 1982 das Sachbuch "Der heilige Gral und seine Erben" veröffentlicht. Darin vertreten sie die These, dass Jesus nicht am Kreuz starb, sondern mit Maria Magdalena mindestens ein Kind zeugte. Die Erblinie reiche bis in unsere Tage und werde von der katholischen Obrigkeit bekämpft. Der 41-jährige Multimillionär Brown habe wesentliche Grundelemente bis hin zur "gesamten Architektur" aus ihrem Buch für den Welterfolg "The Da Vinci Code" (deutsch: "Sakrileg") übernommen, so die Beschwerde. Sie richten ihre Klage gegen "Random House", ein Tochterunternehmen des deutschen Bertelsmann-Konzerns, und nicht gegen Dan Brown persönlich, weil dies nach britischem Recht sehr kompliziert gewesen wäre. Brown muss vor dem Obersten Zivilgericht Englands nun darlegen, dass er in völlig legalem Umfang Ideen aus dem Buch der Kläger neben anderen Quellen verwendet hat. Sollten die Kläger Recht bekommen, wäre der Weiterverkauf des Buches "The Da Vinci Code" in Grossbritannien verboten. Auch der gleichnamige Kinofilm zum Buch, der Mitte Mai auf die Leinwände kommen soll, wäre gefährdet. Sollten die beiden Autoren eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung ihres Materials erreichen, könnte dies auch den für 19. Mai geplanten Start der "Sakrileg"-Verfilmung "Da Vinci Code" mit Tom Hanks und Ian McKellan gefährden. Einem solchen Präzedenzfall könnten Millionen ähnliche Prozesse in anderen Ländern folgen. Browns Buch ist bislang 48 Millionen Mal verkauft und in 44 Sprachen übersetzt worden. Nach Angaben britischer Medien wollen die Kläger eine Entschädigung von mindestens 10 Millionen Pfund (fast 15 Millionen Euro) erstreiten. Kurioserweise erschien auch das Buch der Kläger vor 24 Jahren bei "Random House". Der Verlag sei daher auch "wirklich traurig" über diesen Prozess, hiess es in einer Stellungnahme. "Random House macht es keineswegs Spass, sich in einem Rechtsstreit verteidigen zu müssen, der jeder Grundlage entbehrt, und wir sind sicher, dass wir gewinnen." Für das Verfahren wurden zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess wird erst am Montag in einer Woche mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Der Richter behält sich vor, ein Urteil noch nicht gleich am letzten Prozesstag zu fällen, sondern erst nach einer Bedenkfrist. Quellen: Kep/Pro/AP/Livenet„Gesamte Architektur übernommen“
Filmversion gefährdet
Ausgang ungewiss
Datum: 01.03.2006