Wallis: Sektenführer Raël geht vor Bundesgericht

Bundesgericht Lausanne

Sitten. Der Sektenführer Raël rekuriert vor Bundesgericht, weil er vom Kanton Wallis keine Aufenthaltsbewilligung erhält. Im April hatte das Walliser Kantonsgericht seine Beschwerde aus Gründen der öffentlichen Ordnung abgelehnt.

Chris Antille, Raëls Sprecher in der Schweiz, bestätigte entsprechende Meldungen der Westschweizer Tageszeitungen "Tribune de Geneve" und "24 Heures". Der Gründer der Raelianersekte, der Franzose Claude Vorilhon alias Raël, möchte im Wallis Wohnsitz nehmen und für einen Weinbauern arbeiten, welcher der Sekte angehört. Sein Antrag wurde im vergangenen Jahr jedoch von den Walliser Behörden abgelehnt.

Diese begründeten den Entscheid damit, dass Raël die völlige sexuelle Freiheit predige und damit verbunden eine aktive Sexualerziehung der Kinder. Diese Lehren könnten bei Raël-Anhängern zu pädophilen Akten führen, die vom Schweizer Rechtssystem streng geahndet würden.

Datum: 13.05.2008
Quelle: Kipa

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