Wolfgang Huber ist neuer EKD-Ratsvorsitzender
1966 - 1968 Vikar und Pfarrer in Württemberg
1968 - 1980 Mitarbeiter und stellvertretender Leiter der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft in Heidelberg
1980 - 1984 Professor für Sozialethik in Marburg
1984 - 1994 Professor für Systematische Theologie in Heidelberg
1983 - 1985 Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages
1989 Lilly Visiting Professor an der Emory University in Atlanta/USA
1994 Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Veröffentlichungen (Auswahl)
-Konflikt und Konsens. Studien zur Ethik der Verantwortung, 1990
-Friedensethik, 1990 (zus. mit H.-R. Reuter)
-Kirche und Öffentlichkeit, 2. Aufl.1991
-Die Tägliche Gewalt. Gegen den Ausverkauf der Menschenwürde, 1993
-Gerechtigkeit und Recht, Grundlinien christlicher Rechtsethik, 1996
-Kirche in der Zeitenwende. Gesellschaftlicher Wandel und Erneuerung der Kirche, 1998
-Der gemachte Mensch. Christliche Ethik und Biotechnik, 2002
Evangelische Kirche Deutschland
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat drei wichtige Gremien: Die Synode, den Rat und die Kirchenkonferenz.
SYNODE: Das Kirchenparlament repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode zählt 120 Mitglieder. 100 Synodale werden von den Landeskirchen nach demokratischer Wahl entsandt. 20 Synodale darf der Rat der EKD berufen, meist Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Der Vorsitzende der Synode wird Präses genannt. Die EKD-Synode hat die Aufgabe, Angelegenheiten, die die EKD betreffen, zu beraten und zu beschliessen. Dazu gehören der EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Anträge. Einmal im Jahr kommt die Synode zusammen. Die Amtszeit der Synodalen beträgt 6 Jahre.
RAT: Das kirchenpolitische EKD-Leitungsgremium gilt als «Regierung» und wird auf der Synode in Trier neu gewählt. 14 Ratsmitglieder werden gemeinsam von der Synode und der Kirchenkonferenz für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Synoden-Präses Barbara Rinke ist automatisch Ratsmitglied. Der EKD-Ratsvorsitzende steht als höchster Repräsentant besonders in der Öffentlichkeit. Er wird auf Vorschlag des Rates ebenfalls von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Der Rat soll für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände sorgen, die evangelischen Christen vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.
KIRCHENKONFERENZ: Dieses Gremium wird von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet. Hier nehmen die Landeskirchen direkt Einfluss. Die Kirchenkonferenz hat die Aufgabe, die Arbeit der EKD und der Gliedkirchen zu beraten. Sie kann dem Rat und der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben.
Dem neuen Rat der EKD gehören für die nächsten sechs Jahre an:
1. Margit Fleckenstein, Rechtsanwältin und vereidigte Buchprüferin, Mannheim
2. Dr. Johannes Friedrich, Landesbischof, München
3. Hermann Gröhe, MdB, Rechtsanwalt, Neuss
4. Peter Hahne, Fernsehredakteur, Berlin
5. Dr. Wolfgang Huber, Bischof, Berlin
6. Prof. Dr. Christoph Kähler, Landesbischof, Eisenach
7. Dr. Margot Käßmann, Landesbischöfin, Hannover
8. Gudrun Lindner, Vormundschaftliche Betreuerin, Weissbach
9. Gerrit Noltensmeier, Landessuperintendent, Detmold
10. Margit Rupp, Direktorin im Oberkirchenrat, Stuttgart
11. Dr. Beate Scheffler, Abteilungsleiterin in der Staatskanzlei des Landes NRW, Bochum
12. Nikolaus Schneider, Präses, Düsseldorf
13. Marlehn Thieme, ass.-jur., Direktorin der Deutschen Bank AG, Bad Soden
14. Klaus Winterhoff, Juristischer Vizepräsident, Bielefeld
sowie
15. Barbara Rinke, Oberbürgermeisterin, Nordhausen, als Präses der zehnten Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Quellen: EKD-Newsletter/ZDF/afp/Tagesspiegel/taz/
Datum: 06.11.2003