Mit der Inkraftsetzung von Artikel 52a des KVG über die generische Substitution hat der Gesetzgeber den Apothekern per 1. Januar 2001 eine neue Kompetenz zugestanden. Diese neue Verordnung erlaubt es den Apothekern, mit Zustimmung des Patienten ein vom Arzt verordnetes Originalpräparat oder Generikum durch ein kostengünstigeres Generikum zu ersetzen. Der Apotheker informiert daraufhin den Arzt über die vorgenommene Substitution. Um die Apotheker bei der Wahl des richtigen Generikums zu unterstützen, haben der SAV und Ofac unter www.rx-generics.ch eine neue Bewertungsplattform für die auf dem Schweizer Markt erhältlichen Generika entwickelt. Die Bewertungen erfolgen nach systematischen, objektiven Kriterien, die nicht nur den Preis berücksichtigen, sondern auch die Qualität des Produktes, die Qualität der Information über das Produkt (für die Leistungserbringer und die Öffentlichkeit), sowie die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der richtigen Anwendung des Medikamentes.
Datum: 01.08.2002
Quelle: pte online