Das 1994 per Volksentscheid beschlossene Gesetz sieht vor, dass Ärzte schwer kranken Menschen, die gemäss Diagnose von zwei Medizinern nicht mehr als sechs Monate zu leben haben, todbringende Medikamente verschreiben dürfen. Die Regierung Bush beantragte 2001, das Oberste Gericht solle das Sterbehilfegesetz (das einzige eines US-Bundesstaates) für ungültig erklären, da es gegen das nationale Arzneimittelkontrollgesetz verstosse. Die Mehrheit der Obersten Richter widersprach dieser Auffassung – ein harter Schlag für Bush, der daran gemessen wird, ob er die Rechtssprechung in eine wertekonservative Richtung schieben kann. Richter Anthony Kennedy, Verfasser des Urteils, unterstrich, die Bundesregierung habe nicht das Recht, Ärzte wegen der Abgabe tödlicher Dosen strafrechtlich zu verfolgen. Das würde dem Justizminister in Washington „unbeschränkte Kompetenzen“ geben, Ärzte zur Rechenschaft zu ziehen. Für die Richter-Minderheit schrieb Antonin Scalia, die Bundesregierung habe durchaus das Recht, “das Verschreiben von Stoffen, die zum Tod führen“, zu verbieten. Vom neuen Chief Justice John Roberts, der sich der Minderheit anschloss, hatte man das Gegenteil erwartet. Das Urteil wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Machtverteilung zwischen den Bundesstaaten und Washington gelesen: Oregons Recht, diese Angelegenheit eigenständig zu regeln, wurde nun auch von der obersten Instanz der US-Justiz geschützt. Mehr als 200 Schwerkranke in Oregon haben vom Gesetz Gebrauch gemacht. Der «Nationale Verband für das Recht auf Leben» erklärte, der Richterspruch gefährde Behinderte und schwer Kranke. Konservative Kreise warnen, dass nun andere US-Bundesstaaten ähnliche oder gar weiter gehende Gesetze einführen. Es sei zu befürchten, dass Ärzte nicht mehr Kranke heilen, sondern zu «Verwaltern des Todes» würden, sagte Richard Land, der Ethik-Sprecher der Südlichen Baptisten, der grössten protestantischen Kirche der USA. Artikel in der Baptist Press
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Artikel in der New York Times
Das Urteil des Obersten Gerichts
Dokumentation
Datum: 20.01.2006
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch