Zwei Beschwerden gegen Minarett-Initiative ungültig
Der Gerichtshof hob am 8. Juli 2011 gemäss der Schweizer Depeschenagentur hervor, dass die Beschwerdeführer nicht argumentiert hatten, sie würden in nächster Zeit den Bau einer Moschee mit einem Minarett planen. Folglich hätten sie nicht gezeigt, dass die Verfassungsänderung auf sie angewendet werden könnte.
Die Beschwerden waren von einer Einzelperson, sowie drei muslimischen Kulturvereinen und einer Stiftung eingereicht worden. Sie hatten geltend gemacht, dass die Verfassungsänderung ihre Religionsfreiheit verletze und sie wegen ihrer Religion diskriminiere.
Sie reagierten damit auf die Annahme der sogenannten Minarett-Initiative. Im November 2009 hatten in einer Volksbefragung 57,5 Prozent der Wähler einem Bau-Verbot für Minarette zugestimmt und diesen in der Verfassung verankert.
Sprecher der Schweiz nehmen gemäss Medienberichten die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg gelassen. Und berufen sich auf eine Aussage des Gerichts, gemäss der sie die Schweizer Gerichte in der Verantwortung sehen.
Datum: 12.07.2011
Quelle: Kipa