Ruhetage stören Geschäfte

Bündner Regierung will Ruhetagsgesetz lockern

In Graubünden ist seit dem 1. Mai eine Gesetzesänderung in der Vernehmlassung, die eine Änderung des Ruhetagsgesetzes zum Ziel hat. Für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, die bisher an hohen Feiertagen verboten waren, sollen die Gemeinden eine Bewilligung erteilen können.
Die HIGA (Handels-, Industrie- und Gewerbeausstellung) in Chur

«Die Gemeinden bewilligen Veranstaltungen an hohen Feiertagen, die der Gesundheit, der Erholung, dem Sport, der Kultur oder der Unterhaltung dienen, wenn sie dem Sinn des hohen Feiertags nicht zuwiderlaufen», heisst es in der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Von der Bewilligung ausgeschlossen sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen maximal 500 Personen teilnehmen.

Betroffen von einer allfälligen Änderung wäre laut einem Bericht der «Südostschweiz» beispielsweise die Bündner Frühlingsmesse Higa, die ihren Karussell-Betrieb am Pfingstsonntag nicht mehr einstellen müsste. Neu könnte aber auch an Karfreitag, Ostersonntag, Weihnachten oder am Bettag ein Unihockey-Nachwuchsturnier in einer Halle ohne Bewilligung durchgeführt werden.

Das aktuelle Gesetz aus dem Jahre 1985 sei nicht mehr zeitgemäss, schreibt die Regierung in ihrer Medienmitteilung vom 1. Mai: «In der Freizeitgestaltung der Bevölkerung spielen heute auch an Feiertagen Begegnung, kultureller Austausch und sportliche Betätigung eine immer grössere Rolle.» Solche Veranstaltungen sollen daher an hohen Feiertagen erlaubt werden können.

Datum: 06.05.2014
Quelle: ref.ch

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