Bundesgericht

Eintreten für christliche Leitkultur ist kein «verbaler Rassismus»

Wer sich gegen die Verbreitung des Islams und für den Erhalt der Schweizer Leitkultur ausspricht, darf deswegen nicht als Rassist bezeichnet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Bundesgericht

Die obersten Richter der Schweiz wiesen eine Beschwerde der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) ab. Diese hatte 2009 auf ihrer Homepage unter der Rubrik «verbaler Rassismus» einen Text über eine Kundgebung der Jungen SVP Thurgau für die Anti-Minarett-Initiative veröffentlicht. Nach Ansicht der Richter in Lausanne ist der Vorwurf sachlich falsch und persönlichkeitsverletzend.  

Bei der Veranstaltung am 5. November 2009 in Frauenfeld hatte Benjamin Kasper als Präsident der kantonalen JSVP geäussert, dass es an der Zeit sei, der Ausbreitung des Islam Einhalt zu gebieten. Die Schweizer Leitkultur, die auf dem Christentum basiere, dürfe sich nicht von anderen Kulturen verdrängen lassen. Ein symbolisches Zeichen wie das Minarettverbot sei Ausdruck für den Erhalt der eigenen Identität. Das Thurgauer Obergericht entschied im vergangenen November auf Klage von Kasper, dass er von der GRA durch die Einordnung seiner Rede in die Kategorie des «verbalen Rassismus» in seiner Persönlichkeit verletzt worden sei.

Verschiedenheit aufzeigen ist noch nicht rassistisch

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Laut den Richtern in Lausanne steht zunächst fest, dass der Vorwurf des «Rassismus» eine Person im Ansehen ihrer Mitmenschen empfindlich herabsetzt, weil ihr damit ein missbilligtes Verhalten vorgeworfen werde. In der Sache treffe der Vorwurf gegen Kasper nicht zu. Das blosse Aufzeigen einer Verschiedenheit zwischen zwei Individuen oder Gruppen stelle noch keinen Rassismus dar. Dieser beginne erst dort, wo der Unterschied gleichzeitig eine Abwertung der Opfer bedeute und das Hervorheben von Unterschieden nur ein Mittel sei, die Opfer negativ darzustellen und deren Würde zu missachten.

Ungerechtfertigter Rassismusvorwurf verletzt die Ehre

Benjamin Kasper zeigte sich auf der JSVP-Homepage befriedigt vom Urteil. Es stelle klar, «dass andere Meinungen nicht einfach durch den Rassismusvorwurf unterdrückt werden können». Dass er das «Recht auf freie Meinungsäusserung, ohne in meiner Persönlichkeit verletzt zu werden», habe gerichtlich erkämpfen müssen, sei bedenklich. Kaspers Anwalt Hermann Lei bezeichnete das Urteil sehr bedeutsam, da es feststelle, dass ein ungerechtfertigter Rassismusvorwurf ehrverletzend sei. Die Stiftung GRA, von Sigi Feigel gegründet, hat sich die Prävention und die Bekämpfung der Diskriminierung und der Gewalt sowie des Rassismus und des Antisemitismus zum Ziel gesetzt.

Datum: 24.09.2012
Quelle: Livenet / Kipa

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