Tagung über Sterbehilfe in Basel

Basel.Die Sterbehilfe im Alltag besser wahrnehmen, sich einmischen und mitentscheiden, klare Stellungnahmen abgeben: So lauten die Wünsche und Forderungen an die römisch-katholische Synode Baselland. Die Anliegen wurden den Kirchenparlamentariern an einer Spezial-Tagung der Synode im Rathaus von Basel unterbreitet, bei der es um Sterbehilfe ging.

Vier Kurzreferate führten in die komplexe Fragestellung und Auseinandersetzung um die Sterbehilfe ein. Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, sprach zum Thema "Hilfe beim Sterben – was vermag der Gesetzgeber?" Spitalseelsorgerin Eleonore Zumbrunn-Gross verband die Sterbebegleitung mit einer Spiritualität von Sterbenden. Rudolf Ritz, Ex-Leiter für Intensivmedizin des Kantonsspitals Basel, stellte die Hilfe beim Sterben oder die Hilfe zum Sterben einander gegenüber. Markus Zimmermann, Lehrbeauftragter am Institut für Sozialethik in Luzern, brachte schliesslich Überlegungen aus ethischer Perspektive ein.

Aktive Sterbehilfe durch Dritte?

Die anschliessende Diskussion drehte sich vorwiegend um die so genannte aktive Sterbehilfe durch Dritte, vorwiegend durch den Arzt: Soll diese straffrei erfolgen können, wie dies eine Arbeitsgruppe dem Bundesrat und Parlament vorschlägt? Wird aber damit nicht ein Tötungsakt legalisiert? Sollte demgegenüber nicht besser Wert auf die sogenannte Palliativ-Medizin gelegt werden, welche den Sterbenden von zu grosse Schmerzen befreit, ihn nicht allein lässt, ihn seine sozialen Verhältnisse regeln lässt und spirituelle Empfindungen mit einbezieht?

Die Situation ist insofern zwiespältig, als einerseits eine immer grössere Liberalisierung gefordert wird, andererseits der Ruf nach staatlicher Regelung ertönt: Ist der Staat nicht überfordert, wenn er über Dinge entscheiden muss, die sich noch im Fluss befinden? Andererseits fordern gerade auch die Ärzte rechtliche Abstützung bei ihren oft schwierigen Entscheidungen. Wo sind die Grenzen zu ziehen?

Eine wesentliche Rolle bei der Gesetzfindung spielt die Ethik. Das Gesetz kann die Ethik nicht ersetzen; das Recht braucht deshalb die sittliche Unterstützung. In unserer Gesellschaft spielt unser Menschenbild eine zentrale Rolle, das nach wie vor geprägt ist vom jüdisch-christlichen Glauben.

Die Tagungsteilnehmer kamen zum Schluss, dass sich hier eine Aufgabe auch für die Kirchenparlamentarier eröffne. Diese sollten sich bewusst in den politischen Entscheidungsprozess einbringen. Sie müssten aber auch im Alltag die Sterbehilfe besser wahrnehmen und wurden ermuntert, eine eigentliche Sterbekultur zu erarbeiten.

Datum: 30.04.2002
Quelle: Kipa

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