Verein "Hilfe für Mutter und Kind" muss Bücher offenlegen

Glarus. Der Verein "Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind" (SHMK) muss womöglich demnächst Steuern zahlen. Die Glarner Steuerbehörden prüfen, ob die Verwendung der Vereinsgelder den Anforderungen für die heute geltende Steuerbefreiung noch genügt.

Alex Treachi, Chef der Glarner Steuerverwaltung, hat beim SHMK die nötigen Unterlagen angefordert. Man werde diese überprüfen und feststellen, ob die Tätigkeiten des Vereins dessen Befreiung von der Steuerpflicht noch rechtfertigen. Wenn nicht, werde sie aufgehoben. Der Verein muss zudem mit der Forderung von Nachsteuern rechnen.

Der in Luchsingen GL domizilierte SHMK engagiert sich derzeit vehement für seine Initiative "Für Mutter und Kind" und gegen die Fristenregelung. Unzählige Inserate, Hochglanzbroschüren und Plakate kosten aber viel Geld und sind eindeutig politische Aktivitäten. Solche widersprechen den Anforderungen für die vom Kanton Glarus gewährte Steuerbefreiung. Für die Befreiung von der Steuerpflicht müsste der Verein seine Tätigkeiten auf gemeinnützige Zwecke beschränken, wie er es in seinen Statuten festhält.

Datum: 30.05.2002
Quelle: Kipa

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