Glaubensfreiheit dient der Demokratie
Die in der Verfassung garantierte Glaubensfreiheit diene der Demokratie. Sie trage dazu bei, den Staat zu kontrollieren, wirke der Versuchung entgegen, Diktaturen einzuführen und verhindere, dass der Staat eine «gottgleiche Bedeutung» erlange. Diese Ansicht vertrat der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, am 3. Juni 2011 auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden. In diesem Sinne bedeute Glaubensfreiheit mehr als religiöse Riten pflegen zu dürfen. Sie schütze auch die Menschenrechte, erklärte der polnische Lutheraner.
Zivilgesellschaft in EU unsicher
Die Kirche schütze die Zivilgesellschaft; das müsse sie auch künftig tun, denn diese sei heute in der EU unsicher und instabil. Dazu trügen Krisen, Angst vor Migration, Arbeitslosigkeit und nationale Egoismen bei. Buzek: «Wir verstehen diese Ängste, aber wir dürfen uns vor ihnen nicht beugen.» Die Einheit der EU müsse erhalten bleiben.
Keine Demokratie ohne Glaubensfreiheit
Die EU will nach Buzeks Worten auch den Aufbau von Zivilgesellschaften in nordafrikanischen und arabischen Ländern fördern, in denen viele Menschen das Ende von Diktaturen fordern. Es gebe keine dauerhafte Demokratie ohne Freiheit, auch Glaubensfreiheit. Die religiösen Gemeinschaften in den betroffenen Ländern seien oft die Keimzellen der entstehenden Zivilgesellschaften, so wie es die Kirchen bei der Revolution in Mittel- und Osteuropa vor rund 20 Jahren gewesen seien.
Datum: 07.06.2011
Quelle: idea.de