Kindermacher

Reproduktionsmediziner fordern lockere Vorschriften

Schweizer Reproduktionsmediziner fordern eine Lockerung der Vorschriften bei der künstlichen Befruchtung. Einschränkungen und Verbote führten dazu, dass sich immer mehr Frauen ihren Kinderwunsch im Ausland erfüllten, sagten sie am Dienstag in Zürich vor den Medien.
Künstliche Befruchtung

Der unerfüllte Kinderwunsch habe in der Schweiz an Bedeutung gewonnen, sagte Bruno Imthurn, Leiter des Kinderwunschzentrums am Universitätsspital Zürich (USZ). Die Verschiebung des Kinderwunsches auf die Zeit nach dem 30. Lebensjahr und die damit verbundene drastische Reduktion der weiblichen Fruchtbarkeit seien eine wesentliche Erklärung dafür.

Der Gruppe, die sich für eine liberalere Gesetzgebung im Bereich der Reproduktionsmedizin einsetzt, gehören 17 Experten der Reproduktionsmedizin, Andrologie, Neonatologie, Psychosomatik und Genetik an. Sie hat 21 Thesen für eine «Vision von assistierter Fortpflanzungsmedizin» erarbeitet und fordert eine rasche Revision des 2001 in Kraft getretenen Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Jährlich 6.000 künstliche Befruchtungen

Laut Imthurn lassen sich heute in der Schweiz jährlich rund 6.000 Frauen künstlich befruchten, und täglich würden etwa fünf Kinder geboren, die mit Hilfe der Reagenzglas-Befruchtung gezeugt wurden. Schätzungsweise 10 Prozent der Frauen liessen sich im Ausland behandeln. Grund für den Fortpflanzungstourismus seien nicht geringere Erfolgsquoten der Schweizer Fertilitätszentren. Schuld daran sei das Fortpflanzungsmedizingesetz, das gewisse Therapieformen nicht zulasse.

Eispende in der Schweiz verboten

Das restriktive Fortpflanzungsmedizingesetz werde weder der raschen Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin noch den Bedürfnissen der betroffenen Paare gerecht, betonte Markus Bleichenbacher, Leiter Reproduktionsmedizin an der Frauenklinik des Kantonsspitals Luzern gemäss SDA. So werde etwa die in der Schweiz verbotene Eispende in seriösen Zentren in den EU-Ländern seit Jahren angeboten. Schweizer Paaren bleibe deshalb nichts anderes übrig, als sich ihren Kinderwunsch im Ausland zu erfüllen, sagte Peter Fehr, Leiter einer privaten Praxis für Reproduktionsmedizin in Schaffhausen. Dass die Samenspende erlaubt, die Eispende dagegen untersagt sei, werde von vielen als ungerecht empfunden.

Produzieren, konservieren, transferieren

Weiter weisen die Reproduktionsmediziner in ihren in der Schweizerischen Ärztezeitung publizierten Thesen auch darauf hin, dass nur so viele befruchtete Eizellen zu Embryonen «kultiviert» werden dürfen, wie später effektiv in die Gebärmutter transferiert werden. Weitere Verbote betreffen die Embryoselektion, die Leihmutterschaft, das Konservieren von Embryonen und die Präimplantationsdiagnostik, also die genetische Untersuchung des Embryos vor dem Transfer in die Gebärmutter. «Sind all diese Einschränkungen noch zeitgemäss?» fragen die Mediziner.

Zum Thema:
Die «Vision» der Fortpflanzungsmediziner

Datum: 30.09.2010
Quelle: Kipa

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