EU-Parlament

Das Kreuz mit Belgien und Strassburg

Zoom
Hier tagt das Europaparlament in Strassburg (Foto: Felix König).
Belgien und Frankreich stehen im Zentrum von Kreuz- und Kruzifixfragen. In Strassburg (F) vertagte das EU-Parlament eine Abstimmung über das umstrittene Kruzifix-Urteil in Italien. Belgien überlegt, religiöse Symbole - auch Kreuze - aus Friedhöfen zu verbannen.

Eine private Klägerin erwirkte vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Verbot von Kruzifixen in italienischen Schulzimmern. Sie werde dadurch in ihrer religiösen Freiheit verletzt. Ein Sturm der Entrüstung rauschte durch das katholische Italien, allen voran auf den Hinterbeinen stand Staatschef Silvio Berlusconi, der auf das Urteil pfiff. Ein Entscheid im EU-Parlament zu diesem Urteil wurde nun am 17. Dezember vertagt, verschiedene Eingaben lagen zur Abstimmung vor.

Identität

Die christdemokratische EVP-Fraktion hob die Religionsfreiheit als Grundwert hervor. Dazu gehöre die Freiheit der Mitgliedstaaten, religiöse Symbole an öffentlichen Orten auszustellen. Dies solle dann geschehen können, wenn diese Symbole die Tradition und die Identität ihres Volkes sowie einen der Einheit dienenden Aspekt einer nationalen Gemeinschaft darstellen.

Grüne und Linke plädierten dafür, Staat und Kirche stärker zu trennen. Sie unterstrichen, es solle nicht zwingend vorgeschrieben sein, religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden anzubringen.

Der Menschenrechtsgerichtshof, eine Institution des Europarats, hatte Anfang November das Anbringen von Kruzifixen in staatlichen Schulen in Italien als Verstoss gegen die Religions- und Bildungsfreiheit eingestuft. Gegen dieses Urteil will Italien vor der Grossen Kammer Revision einlegen, schreibt die Nachrichtenagentur Kipa.

Belgien gegen Kreuze

Laut der Zeitschrift «Pro» sieht ein neuer belgischer Gesetzesentwurf eine stärkere  Trennung von Kirche und Staat vor. Religiöse Symbole sollen aus allen öffentlichen Einrichtungen verbannt werden, was auch für Kreuze auf Friedhöfen gelten würde. Sie dürften nicht mehr an zentraler Stelle oder im Eingang stehen, etwa als Gedenkkreuz oder Friedhofssymbol. Einzig auf individuellen Gräbern und Kirchturmspitzen dürften sie noch stehen.

Kopftücher wären ebenso verboten, so «Pro», wie Marienbilder oder Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden. Zudem soll das Lied «Grosser Gott wir loben Dich», in der Brüsseler Kathedrale zum Nationalfeiertag am 21. Juli nicht mehr gesungen werden. Immerhin: Kirchen dürften ihre Kreuze auf der Spitze behalten, wenn es zu dem Gesetz kommt. Sie gelten als Privatbesitz. Schwierig könnte es für Geistliche werden, die bisher aus Staatsgeldern bezahlt wurden. Laut der Tageszeitung «Nürnberger Nachrichten» wäre das nach neuem Gesetz unzulässig.

Datum: 19.12.2009

Diese Artikel könnten Sie interessieren

«Persönlichkeitstests»
Scientologen haben sich in Frankreich des «bandenmässigen Betrugs» schuldig gemacht. Am 2. Februar hat das Pariser Berufungsgericht ein Urteil von...
Spanien
Die neue spanische Regierung will von der 2010 eingeführten Fristenregelung abrücken und zu einer Indikationenlösung zurückkehren. Schwangeren in Not...
Stabsübergabe bei St. Chrischona
Das Chrischona-Gemeinschafts Werk (CGW) in Deutschland hat einen neuen Leiter. Am letzten Samstag wurde die offizielle Stabübergabe vollzogen.
Havarie der Costa Concordia
Der Pfarrer der «Costa Concordia» hatte eine bemerkenswerte Begegnung mit dem Kapitän. In der Nacht des Unglücks klammerte sich Francesco Schettino...

Anzeige

RATGEBER

Runter vom Gas: Können Sie sich noch erholen?
Am Ende eines Arbeitstages oder einer Woche voller Arbeit schnaufen viele erst einmal kräftig durch...

Anzeige

Werbung

VERANSTALTUNGEN

Konzerte in Basel, Wädenswil, Neuchâtel 15.-17.3
Das Seminar für Frauen, die sich nach frischem Wind in den Segeln ihres Lebens sehnen…
xplore passion: praxisnah – lebensverändernd – nachhaltig
Weekend vom 17. bis 19. Februar 2012 in der New International Church