Gideons

Bibelverteilung vor Schulen bedarf keiner Bewilligung

Die Gideons brauchen für die Verteilung von Neuen Testamenten vor Schulhäusern keine Bewillligung einzuholen. Dies hat das Bezirksgericht Uster am Donnerstag entschieden.
Freigesprochen: Andreas Lutz hat sich erfolgreich gegen Busse und Bewilligungspflicht gewehrt.
Das Trottoir vor dem Stägenbuck-Schulhaus in Dübendorf, wo die Gideons am 30. September 2009 Neue Testamente anboten.

Der Einzelrichter sprach den Bibelverteiler Andreas Lutz vom Vorwurf frei, er habe ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund Schulkinder in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die vom Statthalteramt Uster infolge einer Verzeigung verfügte Busse wird aufgehoben; Lutz für die Verfahrenskosten entschädigt.

Die Gideons, eine 1899 in den USA gegründete christliche Organisation, haben seit 49 Jahren alle 2-3 Jahre in Dübendorf Neue Testamente verteilt. Früher war dies in den Schulklassen möglich, seit einigen Jahren warten die Gideons auf öffentlichem Grund auf Schulkinder, die aus der Schule kommen. Andreas Lutz führte vor Gericht aus, dass dies noch nie Probleme verursacht hatte – bis am 30. September 2009.

Das Gericht hatte zu beurteilen, ob das Verhalten der sechs Gideons an zwei Ausgängen des Stägenbuck-Schulhauses einen normalen Gebrauch öffentlichen Grundes oder einen gesteigerten (bewilligungspflichtigen) Gebrauch darstellte. Es kam nach der Befragung Lutz‘ und dem Plädoyer seines Anwalts zum Urteil, dass die Gideons die Schulkinder nicht in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkten, sie nicht in unzulässigem Mass aufhielten.

 

 

 

 

 

Datum: 30.08.2010
Autor: Peter Schmid
Quelle: Livenet.ch

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