Sexueller Missbrauch

Kinder vor Übergriffen schützen

Die deutsche Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM) hat Empfehlungen veröffentlicht, die Kinder vor jeglicher Form von Missbrauch schützen sollen.
Jugendarbeit

Die Kinderschutzrichtlinie wurde auf der Jahrestagung in Rehe im Westerwald vorgestellt. Wie der AEM-Vorsitzende, Missionsdirektor Detlef Blöcher, gegenüber idea sagte, solle das zwölfseitige Papier auch dazu beitragen, dass Mitarbeiter nicht zu Unrecht beschuldigt werden. Die Richtlinie gibt Tipps, wie körperlicher, seelischer und sexueller Missbrauch verhindert werden kann. So solle bereits bei der Auswahl von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern das Thema offen angesprochen werden. Bewerber für die Arbeit unter Kindern müssten ein «erweitertes Führungszeugnis» vorlegen.

Kinderprogramm mit mindestens zwei Erwachsenen

Weiter wird empfohlen, dass jede Organisation einen Kinderschutzbeauftragten benennt, der bei allen Verdachtsfällen oder Anschuldigungen zuerst informiert wird. Das Papier nennt ferner zahlreiche Verhaltensregeln. So sollten bei jedem Kinderprogramm mindestens zwei Erwachsene die Aufsicht führen. Zudem sollte kein Mitarbeiter «zum Selbstschutz übermässig viel Zeit allein mit einem Kind von anderen Erwachsenen entfernt verbringen». Bei jedem Programm sollte der Raum so gestaltet sein, «dass der Zutritt von Dritten jederzeit möglich ist». Im Blick auf Berührungen heisst es, Kinder sollten Art und Umfang selbst bestimmen: «Jegliches Verhalten ist zu vermeiden, das sexuell stimulierend ist oder als solches verdächtigt werden könnte.» Sollte es dennoch zu einem Missbrauch gekommen sein, empfiehlt die Richtlinie eine Selbstanzeige. Andernfalls müsse die Missionsleitung über eine Anzeige entscheiden.

Verhaltenskodex unterschreiben

Die Empfehlung enthält ferner einen Verhaltenskodex, der von jedem Mitarbeiter unterschrieben werden sollte. Der Unterzeichner verpflichtet sich, auf Grenzverletzungen durch Mitarbeiter und Anzeichen von Missbrauch an Minderjährigen zu achten und nicht wegzuschauen.

Regelung in der Schweiz

Die in der AEM Schweiz vereinigten Missionsgesellschaften sind bereits seit längerem verpflichtet, «im eigenen Interesse Kinderschutzregeln in ihren Arbeitsbereichen durchzusetzen», wie AEM-Sekretär Niklaus Meier betont. Die meisten AEM-Mitglieder seien zudem Unterzeichner des Ehrenkodex der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA) und damit verpflichtet, Regeln zum Kinderschutz einzuhalten.

Datum: 18.03.2013
Quelle: idea Deutschland

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