Baselbieter Regierungsrat

«Korane verteilen fällt unter Religionsfreiheit»

«Das öffentliche Verteilen von Schriften (erlaubten Inhalts) ist kein religiöser Extremismus.» Das hält der Baselbieter Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation der SVP-Fraktion im Landrat (Kantonsparlament) fest.
Koran-Verteilaktion in Deutschland

Vielmehr fielen solche Aktionen unter die Religionsfreiheit. Die Interpellation nimmt Bezug auf die Verteilung von Koran-Übersetzungen auf der Strasse und vermutlich auch an Schulen. Diese stellten «eine neue und aggressive Art totalitär-religiöser Propaganda dar», befand die SVP.

Die Interpellanten von der SVP fragten die Regierung, ob die «Propaganda» zugenommen habe und wie die Rechtsgrundlage sei. Zum Islam schreiben sie: Es gehe «um die Verteidigung unseres demokratischen Rechtsstaats gegen ein totalitäres und reaktionäres politisch-religiöses System, das bezüglich Freiheit, Gleichheit und Solidarität um Jahrhunderte rückständig ist. Wenn wir mangels Mut die Intoleranz zu tolerieren beginnen, werfen wir die Grundwerte unserer Demokratie über Bord.»

«Um Frieden bemüht»

Religiöser Extremismus beschränke sich nicht auf islamistische Kreise, antwortet der Regierungsrat, und sei nicht verstärkt feststellbar in der Nordwestschweiz. Der Hassprediger in einer Basler Moschee, der letztes Jahr nach einem Dokumentarfilm im Schweizer Fernsehen für Aufsehen gesorgt hatte, sei ein Einzelfall. Die im Baselbiet vertretenen Religionsgemeinschaften seien «generell um religiösen Frieden bemüht» und über die drei Moscheen im Kanton in Muttenz, Bottmingen und Liestal seien nie Klagen bekannt geworden.

Von der Verteilung von Koranen in Bildungsinstitutionen im Kanton hat der Regierungsrat keine Kenntnis. Bei den verteilten Koranen handle es sich um eine «gut lesbare Ausgabe ohne irgendwelche extremistischen Zutaten». «Insoweit sind die verteilten Korane zwar islamisch (sie betreffen den Islam), nicht aber islamistisch (einer Ideologie verpflichtet, die einen vollkommenen islamischen Staat auf der Basis des Koran anstrebt).»

«Keine Aufgabe der Landeskirchen»

Ausserdem wollten die Interpellanten wissen, «welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Landeskirchen und Staat zum Zweck der Verhinderung islamistischer Propagandaaktionen» bestehen. Es könne «nicht Aufgabe der Landeskirchen sein, Propaganda Andersgläubiger zu verhindern», schreibt der Regierungsrat.

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Datum: 28.08.2012
Quelle: Kipa

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