Die Beleidigung von Religion sollte nach Ansicht des
deutschen Philosophen Robert Spaemann unter Strafe gestellt werden. Der Staat
dürfe nicht zulassen, dass Religion «ungestraft öffentlich verhöhnt und
lächerlich gemacht werden darf».
Um die Frage, ob Gotteslästerung bestraft werden sollte,
ist eine neue Diskussion entbrannt. Blasphemie wird in der Regel kaum noch
strafrechtlich verfolgt. Religiöse Beleidigung ist nur dann strafbar, wenn sie den
öffentlichen Frieden gefährdet.
Gott und Bürger unterscheiden
Schon vorher hatte sich der deutsche Schriftsteller
Martin Mosebach ähnlich dazu geäussert. Der Philosoph Robert Spaemann
vertritt die Meinung, dass der säkulare Staat zwar nicht die Beleidigung Gottes
unter Strafe stellen darf, wohl aber die Beleidigung der religiösen Gefühle
seiner Bürger.
Spaemann wie auch Mosebach verweisen darauf, dass das
deutsche Grundgesetz auf christlichen Fundamenten ruhe; der Staat müsse daher
ein Interesse an ihrem Schutz haben. In einem Aufsatz schrieb Mosebach: «Hier
läge eine Pflicht des Staates begründet, jenen Gott, auf dessen Geboten er
seine sittliche Ordnung aufbauen will, vor Schmähung zu bewahren, die dieser
sittlichen Ordnung auf Dauer den Respekt entziehen würde.» Er bedauere, dass
heute die Meinung mehrheitsfähig sei, Christen müssten die Beleidigung ihres
Glaubens klaglos hinnehmen.
«Beleidigung ist strafbar»
Dieser Ansicht schliesst sich auch Spaemann an. Er macht
jedoch einen Unterschied: Es gehe nicht um die Strafverfolgung der Beleidigung
Gottes, sondern der Bürger, denen Gott heilig ist. Das Strafmass sollte etwa
das Doppelte dessen betragen, was auf die Beleidigung von Menschen steht.
Islam privilegiert?
Da Gotteslästerung nur dann strafbar sei, wenn sie den
öffentlichen Frieden gefährde, geniesse in Deutschland faktisch nur noch die
islamische Religion den Schutz des Gesetzes, nicht aber die christliche.
Spaemann: «Denn Christen reagieren auf Beleidigung nicht mit Gewalt, Muslime
aber teilweise schon – und keineswegs nur Islamisten». In einer muslimischen
Theokratie müsse die Beleidigung Gottes mit der Höchststrafe geahndet werden.
Christen hätten von jeher dem Staat das Gewaltmonopol zuerkannt, aber dann auch
auf dessen Schutz gehofft.
Bürger schützen
Zwar schliesse auch das Christsein die prinzipielle
Bereitschaft ein, das Bekenntnis zu Gott und zu Jesus mit dem Tode zu bezahlen
– aber mit dem eigenen, nicht mit dem eines anderen. Spaemann: «Darum hat der
Tatbestand der Blasphemie in unserem Strafrecht keinen Platz.» Denn es gehe im
säkularen Recht nicht um Gott, sondern um Menschen – aber eben auch um Menschen,
denen Gott heilig ist. Sie würden durch Religionsbeleidigung schwerer und
tiefer beleidigt, als wenn ihre eigene Person in den Schmutz gezogen werde.
Spaemann: «Ein Staat, der seine Bürger nicht gegen die Verunglimpfung dessen,
was ihnen das Heiligste ist, schützt, kann nicht verlangen, dass diese Menschen
sich als Bürger ihres Gemeinwesens fühlen.»
Staat muss handeln
Laut Spaemann ist es bisher eine offene Frage, wie der
säkulare Staat mit den Werten und geistigen Grundlagen umgehen soll, ohne die
er nicht leben kann: «Muss er sie, gegebenenfalls gegen besseres Wissen, ignorieren?
Oder sollte er sie pflegen, fördern und privilegieren?»
Der Ermessensspielraum der Richter müsse dabei weit genug
sein, um echte von vermeintlicher Blasphemie zu unterscheiden. Schon aus
Eigeninteresse sollte der Staat den Respekt vor der christlichen Religion
pflegen, die «zu den wichtigsten Wurzeln unserer Zivilisation»
gehöre.
Respektlos
Eine wachsende Respektlosigkeit gegenüber Religionen
sieht auch der Uno-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, der Erlanger
Politikwissenschaftler Heiner Bielefeldt. Erstmals finde ein aggressiver,
verächtlicher Grundton gegenüber Religionen breite Resonanz. «Erschreckend
sind das Ausmass an Polarisierung, kulturkämpferischer Aufheizung und der sehr
aggressiv verächtliche, ausgrenzende Ton, in dem über Religion geredet wird.
Das macht mir Sorgen», sagte der ehemalige Direktor des Deutschen
Instituts für Menschenrechte.
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