Türkei baut Moscheen frauenfreundlich um
Der Präsident der Behörde, Mehmet Görmez, ordnete laut türkischen Medienberichten an, landesweit alle islamischen Gebetsstätten für Frauen einladender zu gestalten. Bislang handle es sich bei den Frauenbereichen vielfach um dunkle Ecken oder Abstellkammern, so der Vize-Präsident des Amtes, Ekrem Keles: "Dabei gibt es im Islam keinerlei Unterschiede vor Gott zwischen Männern und Frauen."
Einst selbstverständlich dabei
Zur Zeit des Propheten Mohammed hätten Frauen selbstverständlich am
Freitagsgebet und anderen Gebetszeiten in den Moscheen teilgenommen, sagte
Keles. Erst später sei es üblich geworden, dass Frauen vom öffentlichen Gebet
ausgeschlossen wurden und ihr Gebet zu Hause verrichteten. "Das dürfen wir
nicht hinnehmen", so Keles. Das Religionsamt wolle mit der Fraueninitiative
zum wahren Glauben des Propheten zurückkehren.
Ob die Männer umdenken?
Bis zum Fastenmonat Ramadan im August sollen alle Moscheen der Türkei mit komfortablen und einladenden Frauenbereichen ausgestattet sein. Schwieriger als die Umbauten werde es allerdings sein, das Denken vieler Männer zu ändern, betonte Keles.
Kommentar:
Die Änderungen und die wachsende Sensibilität für die
Menschenrechte sind erfreulich und durchaus zu begrüssen. Aufgrund der Unruhen in ihren eigenen Ländern sind die
islamischen Staaten vermehrt unter Druck, die Menschenrechte einzuhalten. Dies
zeigt sich darin, dass die «Diffamierung derReligionen» im UN-Menschenrechtsrat nun vom Tisch ist.
Bei der oben stehenden Meldung ist es allerdings wichtig , genauer hinschauen:
Die Meldung sagt lediglich, dass der Frauenbereich in den türkischen
Moscheen (der klar vom Bereich der Männer getrennt ist!) komfortabler gestaltet
wird. Ändert
sich dadurch etwas an der gesellschaftlichen Situation der türkischen Frauen?
Wohl kaum.
Für die Frauenrechte viel entscheidender als äusserliche Umbauten ist, dass der
Koran aus der Perspektive unserer Zeit neu interpretiert wird. Es darf nicht
sein, dass beispielsweise Frauen nur die Hälfte von Männern erben oder die Zeugenaussage einer Frau vor Gericht nur halb
so viel gilt wie die Aussage eines Mannes. Die Gleichberechtigung von Männern
und Frauen ist ein Menschenrecht, das für alle Religionen verbindlich ist.
Massstab für die Beurteilung einer Religion ist die Einhaltung der
Menschenrechte – sei es nun im Islam, im Judentum, im
Buddhismus oder im Christentum.
Datum: 02.04.2011
Quelle: Kipa